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Die akademische
Welt Frankreichs in Aufruhr: Disziplinarverfahren
gegen Vincent Geisser
Von
Mirage
Na und, was geht mich
das an, werden wohl viele denken! So denken offensichtlich
auch die Mainstream-Medien in Deutschland, die bis
jetzt noch keine einzige Zeile über diesen Vorfall
veröffentlicht haben. Will man etwa keine schlafenden
Hunde wecken? Wird deshalb dieser Fall in den Schaltzentralen
der deutschen Medien offensichtlich als eine rein
französische Angelegenheit betrachtet?
Oft genug konnte man
verfolgen, wie vermeintlich für ein bestimmtes Land
spezifische Vorfälle doch sehr schnell von einem
auf das andere EU-Mitglied überschwappten, wenn
nicht sogar in einen EU-Rahmenbeschluss mündete,
wie das von Frankreich in Anlehnung an die französischen
Gesetze bezüglich Holocaust, dem was als Armeniergenozid
bekannt wurde, usw. initiierte EU-Gesetzgebung.
Einer der Gründe, warum wir es für sinnvoll halten,
darauf hinzuweisen, wie zur Zeit in Frankreich mit
dem Soziologen und Politologen Vincent Geisser umgegangen
wird.
Auch weil bei einer
anderen Konstellation die deutschen Medien sicherlich
anders reagieren würden. Wenn man den jetzt aktuellen
„Fall Vincent Geisser“ betrachtet, sollte man sich
dabei an den „Fall Redeker“ erinnern, bei dem die
Medien in Deutschland mit Berichten nicht sparten.
Dabei sind die grundlegenden Elemente in beiden
Fällen die gleichen: einem französischen verbeamteten
Dozent wurden Äußerungen zugeschrieben, die nicht
nur in der akademischen französischen Öffentlichkeit
kritisiert wurden – wobei Redeker selber an die
Öffentlichkeit ging, während die Äußerung Geissers
im eher nicht-öffentlichen Raum fiel.
Wer ist Vincent Geisser?
Bisher fand dieser noch junge, 41-jährige,
französische Wissenschaftler kaum Erwähnung in den
deutschen Medien und Öffentlichkeit, trotz Teilnahme
an Veranstaltungen im Rahmen des
Europarats oder 2007 an der Islamophobie-Konferenz
in Istanbul.
Seit zehn Jahren arbeitet
Vincent Geisser als Forscher beim CNRS, dem französischen
nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung
und ist auch Vorsitzender des Informations- und
Studienzentrums für internationalen Migrationen
(CIEMI). Schon vor seinem Eintritt beim CNRS war
sein Spezialgebiet die euro-maghrebinischen Migrationen,
insbesondere Studenten und Intellektuelle betreffend.
Bis jetzt hat Vincent Geisser schon mehrere Bücher
veröffentlicht, darunter ein Buch über das tunesische
Ben-Ali-Regime, das gar nicht so wohlwollend ist,
wie Geissers Kritiker immer behaupten.
Die Aufmerksamkeit
der Medien und Öffentlichkeit erfuhr Vincent Geisser
speziell ab 2003 mit seinen ungewöhnlichen,
weil dem Mainstream nicht entsprechenden Stellungnahmen
in der Debatte über das Kopftuch sowie mit der Veröffentlichung
seines Buches „La Nouvelle islamophobie“ (die Neue
Islamophobie), das ihm nicht nur Freunde einbrachte.
Speziell die rechtextreme „Ecke“ aber nicht ausschließlich
diese griff ihn deswegen sehr hart an.
Vincent Geisser ist
ein engagierter Wissenschaftler, ein Exaltierter
sagen seine Gegner, der als Intellektueller gerne
zu aktuellen, seinem Forschungsgebiet tangierenden
Themen seine Meinung wie z.B. auf dem muslimischen
Internetportal
oumma.com öffentlich äußert, was ihm naturgemäß
so manch einer übel nimmt.
So beteiligte er sich
im Frühjahr 2009 an einer Unterschriftenaktion für
eine CNRS-Doktorandin, der wegen ihres Kopftuchs
das Stipendium und somit die Grundlage für ihre
Forschungsarbeit aberkannt wurde. Bereits in diesem
Fall soll der seit 2003 in der Führungsebene des
CNRS angesiedelte Staatsschutzbeauftragte die treibende
Kraft gewesen sein. In einer privaten Mail ließ
Vincent Geisser seinen seit einigen Jahren angestauten
Groll über diesen Funktionär kurz freien Lauf und
bezeichnete ihn als „einen Ideologen, der die
Muslime und deren „Freunde“ verfolgt wie zu anderen
Zeiten die Juden und die Gerechten verfolgt wurden“.
Eine durchaus exzessive Äußerung, wie Vincent Geisser
heute selbst zugibt. Diese private Mail wurde allerdings
ohne Wissen und Zustimmung des Verfassers, wie er
selbst beteuert, auf verschiedenen Webseiten veröffentlicht,
was die sog. „Vincent Geisser-Affäre“ ins Rollen
brachte.
Der Staatsschutzbeauftragte,
ein Ingenieur und Soldat im Dienstgrad eines Generals
füllte sich persönlich diffamiert und erstattete
Strafanzeige, was natürlich sein gutes Recht ist.
Er beließ es allerdings nicht dabei, sondern überzeugte
außerdem die Leitung des CNRS, zu der er ja auch
gehört, den Wissenschaftler u.a. wegen Missachtung
der Pflicht zur Zurückhaltung vor einer Disziplinarkommission
für den 29. Juni 2009 zu zitieren. Diese für Beamten
und erst recht für Wissenschaftler doch eher seltene
Vorgehensweise brachte die akademische Welt Frankreichs,
die so wie so seit 2 Jahren aufgrund der Reformen
der Regierung bezüglich Umgestaltung des CNRS und
der Hochschulen mit dieser auf Kriegsfuß steht,
in Aufruhr. Die Creme de la Creme der französischen
Wissenschaftler und Forscher zögerte nicht, den
von Esther Benbassa, Historikerin und Leiterin des
Instituts für jüdische Geschichte an der EPHE, verfassten
offenen Brief an Valérie Pécresse (s. unten), die
Ministerin für Hochschulwesen und Forschung, zu
unterschreiben. Diese
reagierte zurückhaltend mit Hinweis auf das
laufende Verfahren. Die Leitung des CNRS fühlte
sich allerdings offensichtlich genötigt, noch am
gleichen Tag in einem
Kommuniqué zu erklären, dass Vincent Geisser
aufgrund seiner „öffentlichen Verunglimpfungen“
des Staatsschutzbeauftragten zitiert wurde. Von
einer Missachtung der Pflicht zur Zurückhaltung,
wie es in dem
Anschreiben vom 29. Mai 2009 steht, ist plötzlich
nicht mehr die Rede! Ein erster Rückzieher, womöglich
von oben angeordnet? Nicht desto trotz besteht Esther
Benbassa in Namen des Komitee für den Erhalt der
akademischen Freiheit der Forscher und Hochschuldozenten
im öffentlichen Dient auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens.
Geht es aber wirklich
nur um diese in einer nicht für eine Veröffentlichung
vorgesehene Mail gemachten Äußerungen, wie die Leitung
des CNRS versichert? Wenn dem tatsächlich so ist,
dann wundert sich allerdings der unbedarfte Bürger,
dass eine solche anerkannte und in diesem Fall so
streng vorgehende Einrichtung seit nunmehr zwei
Jahren einen gewissen Robert Redeker in ihrem Schoß
beherbergt, nachdem dieser, damals schon Beamter,
in Le Figaro eine äußerst scharfe anti-islamische
Schmähschrift veröffentlicht hatte. Eine Ernennung,
die damals durchaus als Förderung für diesen bis
dahin nicht gerade mit fundierten wissenschaftlichen
Arbeiten aufgefallenen Philosoph verstanden werden
konnte und die im krassen Gegensatz zu der Demütigung
eines Disziplinarverfahrens steht.
Die von der CNRS-Leitung
zuerst vorgeschobene Pflicht zur Zurückhaltung ist
also offensichtlich doch eine Ermessensangelegenheit
und gilt wohl nicht für den Staatsschutzbeauftragten
selbst, wenn er dem weit über die Grenzen Frankreichs
hinaus für seine Arbeit über den radikalen Islam
anerkannten Politologen, Olivier Roy vorwirft, „den
Islam besser als das Christentum zu behandeln“.
In einer zur Veröffentlichung freigegebenen
Mail kommt Olivier Roy nämlich zu den Schluss,
dass das, was inzwischen der Fall Geisser genannt
wird, bei weitem nicht nur ein rein persönliches
Problem zwischen Vincent Geisser und dem Staatsschutzbeauftragten
ist, sondern dass es sich vielmehr um „einen
systematischen Angriff auf die Wissenschaftler,
die sich gegen die Klischees über den Islam auflehnen“,
handelt.
Diese je nach politischer
Großwetterlage und vor allem Zielscheibe unterschiedlich
angewendete sog. Pflicht zur Zurückhaltung erklärt
zum einen die große Bereitschaft der Kollegen von
Vincent Geisser, die online-Petition zu unterschreiben
(über 3.000 bestätigte Unterschriften in der ersten
Woche). Viele verschweigen nicht, die Thesen von
Vincent Geisser nicht immer zu teilen. Alle bestätigen
jedoch die akademische Qualität seiner Arbeit.
Selbst der frühere
Chefredakteur von Le Monde, dem man wirklich nicht
unterstellen kann, auch nur annähernd die Meinung
von Vincent Geisser über die sog. muslimische Welt
zu teilen, spricht sich in einem Artikel auf
causeur.fr dafür aus, dass
„...auch wenn er
Beamter ist, muss ein Intellektueller, ein Lehrer,
ein Forscher über die gleiche Meinungsfreiheit wie
alle anderen Bürger der Republik verfügen, inklusive
des Rechts, Schwachsinniges zu sagen und schreiben,
solange es nicht gegen das Gesetz verstößt. Im Gegensatz
zu den hohen Beamten, wie Präfekten, Unter-Präfekten,
Botschafter, die den Staat dort vertreten, wo sie
eingesetzt werden, liegt bei Wissenschaftlern die
Verantwortung für Wort und Schrift ausschließlich
bei ihnen selbst.“
Dieser feine aber immerhin
grundlegende Unterschied zwischen den verschiedenen
Beamtengruppen vermochte wohl der 2003 nach Konsultation
mit dem Verteidigungsministerium ernannte Staatsschutzbeauftragte
nicht nachvollziehen zu wollen oder können, der
seinen Auftrag nicht nur zum „Schutz des französischen
wissenschaftlichen und technischen Eigentums“
erfüllte, sondern sich offensichtlich anmaßte, sich
ebenso in das rein Fachliche einzumischen. In einem
dreiseitigen, offen zugänglichen
Dokument schildert Vincent Geisser seine Erfahrungen
der letzten fünf Jahre mit dem an Besessenheit grenzenden
Verhalten des Staatsschutzbeauftragten:
-
die Einstufung
des IREMAM, Forschungsinstitut über die arabische
und muslimische Welt als „sensiblen Einrichtung“,
was dem Beauftragten ermöglichte, - zusätzlich
zu der gängigen Praxis die Neubeschäftigung
von ausländischen Kräften abzusegnen – monatlich
die Liste der nicht EU-Angestellten, Praktikanten,
Doktoranden zu überprüfen,
-
das Nachkarten
nach Erläuterungen bezüglich Stellungnahmen
von Vincent Geisser bei Kongressen oder in Artikeln,
-
das Bestreben ein
der neuen Projekten von Vincent Geisser zu verhindern,
wobei der Staatsschutzbeauftragte dafür sogar
nicht davor zurückschreckte, über das Verteidigungsministerium
das von Vincent Geisser zusammengestellte Umfragekatalog
durch einen anderen Wissenschaftler begutachten
zu lassen, mit der Frage,
-
ob darin nicht
die Gefahr bestünde, dass sich eine arabisch-muslimische
Lobby innerhalb des CNRS einnistet.
Gerade diese letzten
beiden Punkte erklären wohl zum anderen das große
Engagement der akademischen Welt Frankreichs bei
der Unterschriftsaktion. Viele wussten bis Anfang
des Monats nichts von der Existenz eines Staatsschutzbeauftragten.
Andere hatten schon mit ihm zu tun, allerdings auf
einer eher technischen Ebene, wie z.B. bezüglich
der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei Forschungsaufenthalten
in sog. gefährlichen Ländern. Aber eins ertragen
hoffentlich nicht nur viele französischen Wissenschaftler
nicht, nämlich dass ein anscheinend übereifriger
Staatsschutzbeauftragter „sich Kompetenzen in
Sache Berufsethik anmaßt“. Dafür achten sie
zu sehr auf ihren Status als unabhängiger Wissenschaftler,
der ihnen als verbrieftes, verfassungsmäßiges Grundrecht
anerkannt und mehrmals bestätigt wurde.
So sehr man viele Tätigkeitsbereiche
des Staatsschutzbeauftragten und seiner zwei Mitarbeitern
– Sicherung der IT-Infrastruktur gegen gefährdende
Angriffe, Abwehr von Spionageversuchen vorrangig
im Hinblick auf Erfindungen und Neuentwicklungen,
begleitende Sicherheitsmaßnahmen bei Auslandsaufenthalten
der Forscher – gerade in technischen, naturwissenschaftlichen,
medizinischen, biologischen und ähnlichen Forschungsfeldern
eigentlich nur gutheißen kann, so sehr fragt sich
der einfache Bürger, was ihn überhaupt dazu befähigt,
über die Machbarkeit von Studien im geistes- und
sozialwissenschaftlichen Bereich zu entscheiden.
Woher nimmt er sich das Recht bestimmen zu wollen,
worüber und wie die Wissenschaftler zu forschen
haben? Spontane Assoziationen mit Methoden aus anderen
Zeiten und Staaten lassen sich da nur schwer zurückdrängen.
Weshalb ich auch ursprünglich den inzwischen berühmt-berüchtigten
Ausdruck „fonctionnaire de sécurité défense“ mit
„Staatsicherheitsbeamter“ übersetzten wollte, mich
jedoch schließlich für die bundesrepublikanische
Variante und wenigstens in der Schweiz gängige Bezeichnung
„Staatsschutzbeauftragte“ entschied.
Eine Frage bleibt noch
offen, auf die wir wohl nie eine befriedigende Antwort
erhalten werden. Handelte der Staatsschutzbeauftragte
im Falle Vincent Geisser eigenmächtig, getrieben
von einer inzwischen durch viele bescheinigten anti-muslimischen
Einstellung mit womöglich „wohlwollender“ Duldung
seiner Vorgesetzten? Oder hat er, wie es immer so
schön heißt, als braver Beamter lediglich die Direktiven
aus den zuständigen Ministerien umgesetzt?
Ob eigenmächtiges Handeln
mit ggf. wohlwollender Duldung oder reines Umsetzen
der Direktiven: dies alles bestätigt jedenfalls
das Gefühl eines polizeilichen Sicherheitswahns,
der sich nach Meinung vieler Mitarbeiter seit einigen
Jahren innerhalb des CNRS immer mehr verbreitet.
Sollte es sich doch um die Umsetzung von Direktiven
aus den höchsten staatlichen Sphären handeln, dann
stehen wir hier vor einem Paradebeispiel dafür,
wie unliebsame Meinungen aus dem Weg geräumt werden.
Immer mehr Wissenschaftler sprechen inzwischen offen
von „einer Art ideologischer Überwachung“
und sagen laut das, was anfänglich noch mit Fragezeichen
geschrieben wurde:
Vincent Geisser wird
aufgrund seiner Arbeit über den Islam so traktiert!
Seine angebliche Islamophilie
passt vielen nicht, weshalb er wohl mundtot gemacht
werden soll. Sollte Vincent Geisser nicht mit erhobenem
Kopf aus diesem Vorfall herauskommen, ist ein weiterer
Schritt in Richtung Gleichschaltung der öffentlichen
Meinung getan. Denn diese Wissenschaftler sind diejenigen,
die die künftigen Lehrer und Journalisten ausbilden,
die wiederum die nächsten Generationen in ihrer
Denkweise und Meinung beeinflussen werden. Wozu
eine Gleichschaltung der öffentlichen Meinung führen
kann, haben wir in Europa in der Vergangenheit schmerzhaft
erfahren dürfen. Es ist das offene Tor zu autoritären
oder sogar totalitären Regimen – in ganz Europa!
Wollen wir das?
Sicher nicht!
Somit Grund genug,
die Mobilisierung für Vincent Geisser zu unterstützen
und zumindest die Petition zu unterschreiben.
OFFENER BRIEF AN FRAU VALERIE
PECRESSE, MINISTERIN FÜR HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNG
04. Juni 2009
Von Esther Benbassa.
Text des Unterstützungskomitees für Vincent Geisser,
der vor einer Disziplinarkommission des CNRS zitiert
wird.
Der Einfluss der Wissenschaftler
und Intellektuellen lässt gewiss in unserem neuen
Gesellschaftsmodell etwas nach. Forscher, Hochschullehrer
und Intellektuelle bahnen sich dennoch weiterhin
ihren Weg ungeachtet des Lärms und sonstiger Raserei
von außen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie in
Glashäusern leben. Im Gegenteil, sie engagieren
sich wie noch nie zuvor bei dem, was eigentlich
ihren Auftrag ist, nämlich zusammen mit anderen
dazu beizutragen, dass ihren Mitmenschen das für
den Erhalt der Demokratie notwendige Quantum an
kritisches Denken zur Verfügung zu stellen. Mit
der Zirkulation ihrer Gedanken und Worte entstehen
- ungeachtet der momentanen herrschenden Vorurteile,
Mythen und Ängste sowie deren Instrumentalisierung
- Netzwerke, durch die sie unentwegt für die Freiheit
und die Objektivität agieren, und dies unabhängig
etwaiger religiöser Zugehörigkeit oder politischer
Einstellung. Unsere Gesellschaften sind allzu oft
dem Medien- und Internetdiktat unterworfen. Sie
benötigen jedoch eine freie, ausschließlich im Dienste
der demokratischen Prinzipien stehende Stimme, die
ohne Hemmnisse wirken kann und Wissen, Kenntnis
und Reflexion verbreitet. Tatsächlich gehören die
meisten Intellektuellen in unserem Land dem öffentlichen
Dienst an, was jedoch nicht bedeutet, dass sie in
irgendeiner Weise den Institutionen oder der politischen
Macht untergeordnet sind, selbst wenn es unter ihnen
gewiss manche Systemintellektuelle gibt. Da Freiheit
eine Notwendigkeit zum Denken und Schreiben ist,
ist es wohl selbstverständlich, dass die Pflicht
zur Zurückhaltung, die von bestimmten Beamtengruppen
verlangt wird, in ihrem Falle keineswegs angewendet
werden kann, es sei denn man erwartet von ihnen
lediglich die Wiedergabe einer offiziellen und sterilen
Doktrin. Das jetzige Zitieren unseres Kollegen,
Vincent Geisser, Forscher beim CNRS, wegen Missachtung
jener Pflicht zur Zurückhaltung vor eine Disziplinarkommission
zeigt erneut und in einer sehr besorgniserregenden
Art und Weise, wie sich offensichtlich die Institutionen
unseres Landes mittlerweile unsere Rolle vorstellen.
Werden wir unsere Artikel, Bücher, öffentliche Stellungnahmen
der Zustimmung ihrer Zensur unterziehen müssen,
obwohl keinerlei Vorgabe von ihnen ausgehen dürfte
- außer der nach der jeder Forschung inhärenten
intellektuellen Genauigkeit und Kreativität? Welche
dubiosen Kompromisse werden wir zukünftig eingehen
müssen, um der Demütigung eines Disziplinarverfahrens
zu entkommen? Ist Frankreich, das Land der Menschenrechte
und der Meinungsfreiheit etwa dabei, seine Seele
zu verlieren? Wie sollen wir unter der permanenten
Androhung von Sanktionen unserer Arbeit weiter leisten,
unseren Auftrag vollkommen erfüllen? Was sind wir
denn? Etwa nichts als die simplen Überbringer derjenigen
Ideen, die unseren Politikern und den Institutionen,
die uns beschäftigen, genehm sind. Oder sind
wir vielleicht doch unabhängige Menschen, die mit
aller notwendigen Verantwortung, Redlichkeit und
Anständigkeit stets im Dienste von Forschung, Denken
und Wissen, die jedes von jeglichem ideologischem
Joch befreit sind, und lediglich mit der Erwägung
des Gemeinwohls als Grenze ihren Beruf frei ausüben?
Die Pflicht zur Zurückhaltung kann keinesfalls für
Intellektuelle gelten, auch wenn diese Beamten sind.
Sie einer solchen Pflicht zu unterwerfen, führt
schlicht und einfach dazu, sie als Intellektuellen
abzuschaffen. Dies führt zum Untergraben und letztendlich
Vernichten der Freiheit, die sie zum Weiterführen
ihrer wichtigen Arbeit benötigen. Eine Freiheit,
die für das normale Leben eines politisch gesunden
Landes unabdingbar ist und die diese Intellektuellen
für ihre eigene Ausgewogenheit braucht. Was unserem
Kollegen, Vincent Geisser widerfährt, der außerdem
das Pech hat, über den Islam, ein äußerst brisantes
Thema zu forschen, ist höchst alarmierend und macht
die Bürger betroffen. Die unwürdige Behandlung,
die er ausgesetzt ist, ist eine Schande für unseren
Beruf und für Frankreich.
Komitee für den Erhalt
der akademischen Freiheit der Forscher und Hochschuldozenten
im öffentlichen Dienst.
Mit ausdrücklicher
Genehmigung von Esther Benbassa aus dem französischen
von Mirage übersetzt.
Die Petition kann auf
dieser Seite unterschrieben werden:
http://petition.liberteintellectuelle.net/
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