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Disziplinarverfahren gegen Vincent Geisser

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Die akademische Welt Frankreichs in Aufruhr: Disziplinarverfahren gegen Vincent Geisser

 Von Mirage

 

Na und, was geht mich das an, werden wohl viele denken! So denken offensichtlich auch die Mainstream-Medien in Deutschland, die bis jetzt noch keine einzige Zeile über diesen Vorfall veröffentlicht haben. Will man etwa keine schlafenden Hunde wecken? Wird deshalb dieser Fall in den Schaltzentralen der deutschen Medien offensichtlich als eine rein französische Angelegenheit betrachtet?

 

Oft genug konnte man verfolgen, wie vermeintlich für ein bestimmtes Land  spezifische Vorfälle doch sehr schnell von einem auf das andere EU-Mitglied überschwappten, wenn nicht sogar in einen EU-Rahmenbeschluss mündete, wie das von Frankreich in Anlehnung an die französischen Gesetze bezüglich Holocaust, dem was als Armeniergenozid bekannt wurde, usw. initiierte EU-Gesetzgebung. Einer der Gründe, warum wir es für sinnvoll halten, darauf hinzuweisen, wie zur Zeit in Frankreich mit dem Soziologen und Politologen Vincent Geisser umgegangen wird.

 

Auch weil bei einer anderen Konstellation die deutschen Medien sicherlich anders reagieren würden. Wenn man den jetzt aktuellen „Fall Vincent Geisser“ betrachtet, sollte man sich dabei an den „Fall Redeker“ erinnern, bei dem die Medien in Deutschland mit Berichten nicht sparten. Dabei sind die grundlegenden Elemente in beiden Fällen die gleichen: einem französischen verbeamteten Dozent wurden Äußerungen zugeschrieben, die nicht nur in der akademischen französischen Öffentlichkeit kritisiert wurden – wobei Redeker selber an die Öffentlichkeit ging, während die Äußerung Geissers im eher nicht-öffentlichen Raum fiel.  

 

Wer ist Vincent Geisser? Bisher fand dieser noch junge, 41-jährige,  französische Wissenschaftler kaum Erwähnung in den deutschen Medien und Öffentlichkeit, trotz Teilnahme an Veranstaltungen im Rahmen des Europarats oder 2007 an der Islamophobie-Konferenz in Istanbul.

 

Seit zehn Jahren arbeitet Vincent Geisser als Forscher beim CNRS, dem französischen nationalen Zentrum für wissenschaftliche Forschung und ist auch Vorsitzender des Informations- und Studienzentrums für internationalen Migrationen (CIEMI). Schon vor seinem Eintritt beim CNRS war sein Spezialgebiet die euro-maghrebinischen Migrationen, insbesondere Studenten und Intellektuelle betreffend. Bis jetzt hat Vincent Geisser schon mehrere Bücher veröffentlicht, darunter ein Buch über das tunesische Ben-Ali-Regime, das gar nicht so wohlwollend ist, wie Geissers Kritiker immer behaupten.

 

Die Aufmerksamkeit der Medien und Öffentlichkeit erfuhr Vincent Geisser speziell ab 2003 mit seinen  ungewöhnlichen, weil dem Mainstream nicht entsprechenden Stellungnahmen in der Debatte über das Kopftuch sowie mit der Veröffentlichung seines Buches „La Nouvelle islamophobie“ (die Neue Islamophobie), das ihm nicht nur Freunde einbrachte. Speziell die rechtextreme „Ecke“ aber nicht ausschließlich diese griff ihn deswegen sehr hart an.

Vincent Geisser ist ein engagierter Wissenschaftler, ein Exaltierter sagen seine Gegner, der als Intellektueller gerne zu aktuellen, seinem Forschungsgebiet tangierenden Themen seine Meinung wie z.B. auf dem muslimischen Internetportal oumma.com öffentlich äußert, was ihm naturgemäß so manch einer übel nimmt.

 

So beteiligte er sich im Frühjahr 2009 an einer Unterschriftenaktion für eine CNRS-Doktorandin, der wegen ihres Kopftuchs das Stipendium und somit die Grundlage für ihre Forschungsarbeit aberkannt wurde. Bereits in diesem Fall soll der seit 2003 in der Führungsebene des CNRS angesiedelte Staatsschutzbeauftragte die treibende Kraft gewesen sein. In einer privaten Mail ließ Vincent Geisser seinen seit einigen Jahren angestauten Groll über diesen Funktionär kurz freien Lauf und bezeichnete ihn als „einen Ideologen, der die Muslime und deren „Freunde“ verfolgt wie zu anderen Zeiten die Juden und die Gerechten verfolgt wurden“. Eine durchaus exzessive Äußerung, wie Vincent Geisser heute selbst zugibt. Diese private Mail wurde allerdings ohne Wissen und Zustimmung des Verfassers, wie er selbst beteuert, auf verschiedenen Webseiten veröffentlicht, was die sog. „Vincent Geisser-Affäre“ ins Rollen brachte.

 

Der Staatsschutzbeauftragte, ein Ingenieur und Soldat im Dienstgrad eines Generals füllte sich persönlich diffamiert und erstattete Strafanzeige, was natürlich sein gutes Recht ist. Er beließ es allerdings nicht dabei, sondern überzeugte außerdem die Leitung des CNRS, zu der er ja auch gehört, den Wissenschaftler u.a. wegen Missachtung der Pflicht zur Zurückhaltung vor einer Disziplinarkommission für den 29. Juni 2009 zu zitieren. Diese für Beamten und erst recht für Wissenschaftler doch eher seltene Vorgehensweise brachte die akademische Welt Frankreichs, die so wie so  seit 2 Jahren aufgrund der Reformen der Regierung bezüglich Umgestaltung des CNRS und der Hochschulen mit dieser auf Kriegsfuß steht, in Aufruhr. Die Creme de la Creme der französischen Wissenschaftler und Forscher zögerte nicht, den von Esther Benbassa, Historikerin und Leiterin des Instituts für jüdische Geschichte an der EPHE, verfassten offenen Brief an Valérie Pécresse (s. unten), die Ministerin für Hochschulwesen und Forschung, zu unterschreiben. Diese reagierte zurückhaltend mit Hinweis auf das laufende Verfahren. Die Leitung des CNRS fühlte sich allerdings offensichtlich genötigt, noch am gleichen Tag in einem Kommuniqué zu erklären, dass Vincent Geisser aufgrund seiner „öffentlichen Verunglimpfungen“ des Staatsschutzbeauftragten zitiert wurde. Von einer Missachtung der Pflicht zur Zurückhaltung, wie es in dem Anschreiben vom 29. Mai 2009 steht, ist plötzlich nicht mehr die Rede! Ein erster Rückzieher, womöglich von oben angeordnet? Nicht desto trotz besteht Esther Benbassa in Namen des Komitee für den Erhalt der akademischen Freiheit der Forscher und Hochschuldozenten im öffentlichen Dient auf die Einstellung des Disziplinarverfahrens.    

 

Geht es aber wirklich nur um diese in einer nicht für eine Veröffentlichung vorgesehene Mail gemachten Äußerungen, wie die Leitung des CNRS versichert? Wenn dem tatsächlich so ist, dann wundert sich allerdings der unbedarfte Bürger, dass eine solche anerkannte und in diesem Fall so streng vorgehende Einrichtung seit nunmehr zwei Jahren einen gewissen Robert Redeker in ihrem Schoß beherbergt, nachdem dieser, damals schon Beamter, in Le Figaro eine äußerst scharfe anti-islamische Schmähschrift veröffentlicht hatte. Eine Ernennung, die damals durchaus als Förderung für diesen bis dahin nicht gerade mit fundierten wissenschaftlichen Arbeiten aufgefallenen Philosoph verstanden werden konnte und die im krassen Gegensatz zu der Demütigung eines Disziplinarverfahrens steht.

 

Die von der CNRS-Leitung zuerst vorgeschobene Pflicht zur Zurückhaltung ist also offensichtlich doch eine Ermessensangelegenheit und gilt wohl nicht für den Staatsschutzbeauftragten selbst, wenn er dem weit über die Grenzen Frankreichs hinaus für seine Arbeit über den radikalen Islam anerkannten Politologen, Olivier Roy vorwirft, „den Islam besser als das Christentum zu behandeln“. In einer zur Veröffentlichung freigegebenen Mail kommt Olivier Roy nämlich zu den Schluss, dass das, was inzwischen der Fall Geisser genannt wird, bei weitem nicht nur ein rein persönliches Problem zwischen Vincent Geisser und dem Staatsschutzbeauftragten ist, sondern dass es sich vielmehr um „einen systematischen Angriff auf die Wissenschaftler, die sich gegen die Klischees über den Islam auflehnen“, handelt.

 

Diese je nach politischer Großwetterlage und vor allem Zielscheibe unterschiedlich angewendete sog. Pflicht zur Zurückhaltung erklärt zum einen die große Bereitschaft der Kollegen von Vincent Geisser, die online-Petition zu unterschreiben (über 3.000 bestätigte Unterschriften in der ersten Woche). Viele verschweigen nicht, die Thesen von Vincent Geisser nicht immer zu teilen. Alle bestätigen jedoch die akademische Qualität seiner Arbeit.   

Selbst der frühere Chefredakteur von Le Monde, dem man wirklich nicht unterstellen kann, auch nur annähernd die Meinung von Vincent Geisser über die sog. muslimische Welt zu teilen, spricht sich in einem Artikel auf causeur.fr dafür aus, dass

 

...auch wenn er Beamter ist, muss ein Intellektueller, ein Lehrer, ein Forscher über die gleiche Meinungsfreiheit wie alle anderen Bürger der Republik verfügen, inklusive des Rechts, Schwachsinniges zu sagen und schreiben, solange es nicht gegen das Gesetz verstößt. Im Gegensatz zu den hohen Beamten, wie Präfekten, Unter-Präfekten, Botschafter, die den Staat dort vertreten, wo sie eingesetzt werden, liegt bei Wissenschaftlern die Verantwortung für Wort und Schrift ausschließlich bei ihnen selbst.

 

Dieser feine aber immerhin grundlegende Unterschied zwischen den verschiedenen Beamtengruppen vermochte wohl der 2003 nach Konsultation mit dem Verteidigungsministerium ernannte Staatsschutzbeauftragte nicht nachvollziehen zu wollen oder können, der seinen Auftrag nicht nur zum „Schutz des französischen wissenschaftlichen und technischen Eigentums“ erfüllte, sondern sich offensichtlich anmaßte, sich ebenso in das rein Fachliche einzumischen. In einem dreiseitigen, offen  zugänglichen Dokument schildert Vincent Geisser seine Erfahrungen der letzten fünf Jahre mit dem an Besessenheit grenzenden Verhalten des Staatsschutzbeauftragten:

 

  • die Einstufung des IREMAM, Forschungsinstitut über die arabische und muslimische Welt als „sensiblen Einrichtung“, was dem Beauftragten ermöglichte, - zusätzlich zu der gängigen Praxis die Neubeschäftigung von ausländischen Kräften abzusegnen – monatlich die Liste der nicht EU-Angestellten, Praktikanten, Doktoranden zu überprüfen,

  • das Nachkarten nach Erläuterungen bezüglich Stellungnahmen von Vincent Geisser bei Kongressen oder in Artikeln,

  • das Bestreben ein der neuen Projekten von Vincent Geisser zu verhindern, wobei der Staatsschutzbeauftragte dafür sogar nicht davor zurückschreckte, über das Verteidigungsministerium das von Vincent Geisser zusammengestellte Umfragekatalog durch einen anderen Wissenschaftler begutachten zu lassen, mit der Frage,

  • ob darin nicht die Gefahr bestünde, dass sich eine arabisch-muslimische Lobby innerhalb des CNRS einnistet.

 

Gerade diese letzten beiden Punkte erklären wohl zum anderen das große Engagement der akademischen Welt Frankreichs bei der Unterschriftsaktion. Viele wussten bis Anfang des Monats nichts von der Existenz eines Staatsschutzbeauftragten. Andere hatten schon mit ihm zu tun, allerdings auf einer eher technischen Ebene, wie z.B. bezüglich der notwendigen Sicherheitsmaßnahmen bei Forschungsaufenthalten in sog. gefährlichen Ländern. Aber eins ertragen hoffentlich nicht nur viele französischen Wissenschaftler nicht, nämlich dass ein anscheinend übereifriger Staatsschutzbeauftragter „sich Kompetenzen in Sache Berufsethik anmaßt“. Dafür achten sie zu sehr auf ihren Status als unabhängiger Wissenschaftler, der ihnen als verbrieftes, verfassungsmäßiges Grundrecht anerkannt und mehrmals bestätigt wurde.

 

So sehr man viele Tätigkeitsbereiche des Staatsschutzbeauftragten und seiner zwei Mitarbeitern – Sicherung der IT-Infrastruktur gegen gefährdende Angriffe, Abwehr von Spionageversuchen vorrangig im Hinblick auf Erfindungen und Neuentwicklungen, begleitende Sicherheitsmaßnahmen bei Auslandsaufenthalten der Forscher – gerade in technischen, naturwissenschaftlichen, medizinischen, biologischen und ähnlichen Forschungsfeldern eigentlich nur gutheißen kann, so sehr fragt sich der einfache Bürger, was ihn überhaupt dazu befähigt, über die Machbarkeit von Studien im geistes- und sozialwissenschaftlichen Bereich zu entscheiden. Woher nimmt er sich das Recht bestimmen zu wollen, worüber und wie die Wissenschaftler zu forschen haben? Spontane Assoziationen mit Methoden aus anderen Zeiten und Staaten lassen sich da nur schwer zurückdrängen. Weshalb ich auch ursprünglich den inzwischen berühmt-berüchtigten Ausdruck „fonctionnaire de sécurité défense“ mit „Staatsicherheitsbeamter“ übersetzten wollte, mich jedoch schließlich für die bundesrepublikanische Variante und wenigstens in der Schweiz gängige Bezeichnung  „Staatsschutzbeauftragte“ entschied.

 

Eine Frage bleibt noch offen, auf die wir wohl nie eine befriedigende Antwort erhalten werden. Handelte der Staatsschutzbeauftragte im Falle Vincent Geisser eigenmächtig, getrieben von einer inzwischen durch viele bescheinigten anti-muslimischen Einstellung mit womöglich „wohlwollender“ Duldung seiner Vorgesetzten? Oder hat er, wie es immer so schön heißt, als braver Beamter lediglich die Direktiven aus den zuständigen Ministerien umgesetzt?

Ob eigenmächtiges Handeln mit ggf. wohlwollender Duldung oder reines Umsetzen der Direktiven: dies alles bestätigt jedenfalls das Gefühl eines polizeilichen Sicherheitswahns, der sich nach Meinung vieler Mitarbeiter seit einigen Jahren innerhalb des CNRS immer mehr verbreitet. Sollte es sich doch um die Umsetzung von Direktiven aus den höchsten staatlichen Sphären handeln, dann stehen wir hier vor einem Paradebeispiel dafür, wie unliebsame Meinungen aus dem Weg geräumt werden. Immer mehr Wissenschaftler sprechen inzwischen offen von „einer Art ideologischer Überwachung“ und sagen laut das, was anfänglich noch mit Fragezeichen geschrieben wurde:

 

Vincent Geisser wird aufgrund seiner Arbeit über den Islam so traktiert!

 

Seine angebliche Islamophilie passt vielen nicht, weshalb er wohl mundtot gemacht werden soll. Sollte Vincent Geisser nicht mit erhobenem Kopf aus diesem Vorfall herauskommen, ist ein weiterer Schritt in Richtung Gleichschaltung der öffentlichen Meinung getan. Denn diese Wissenschaftler sind diejenigen, die die künftigen Lehrer und Journalisten ausbilden, die wiederum die nächsten Generationen in ihrer Denkweise und Meinung beeinflussen werden. Wozu eine Gleichschaltung der öffentlichen Meinung führen kann, haben wir in Europa in der Vergangenheit schmerzhaft erfahren dürfen. Es ist das offene Tor zu autoritären oder sogar totalitären Regimen – in ganz Europa!

Wollen wir das?

Sicher nicht!

Somit Grund genug, die Mobilisierung für Vincent Geisser zu unterstützen und zumindest die Petition zu unterschreiben. 

 

 

OFFENER BRIEF AN FRAU VALERIE PECRESSE, MINISTERIN FÜR HOCHSCHULWESEN UND FORSCHUNG

 

04. Juni 2009

 

Von Esther Benbassa. Text des Unterstützungskomitees für Vincent Geisser, der vor einer Disziplinarkommission des CNRS zitiert wird.

 

Der Einfluss der Wissenschaftler und Intellektuellen lässt gewiss in unserem neuen Gesellschaftsmodell etwas nach. Forscher, Hochschullehrer und Intellektuelle bahnen sich dennoch weiterhin ihren Weg ungeachtet des Lärms und sonstiger Raserei von außen. Dies bedeutet aber nicht, dass sie in Glashäusern leben. Im Gegenteil, sie engagieren sich wie noch nie zuvor bei dem, was eigentlich ihren Auftrag ist, nämlich zusammen mit anderen dazu beizutragen, dass ihren Mitmenschen das für den Erhalt der Demokratie notwendige Quantum an kritisches Denken zur Verfügung zu stellen. Mit der Zirkulation ihrer Gedanken und Worte entstehen - ungeachtet der momentanen herrschenden Vorurteile, Mythen und Ängste sowie deren Instrumentalisierung - Netzwerke, durch die sie unentwegt für die Freiheit und die Objektivität agieren, und dies unabhängig etwaiger religiöser Zugehörigkeit oder politischer Einstellung. Unsere Gesellschaften sind allzu oft dem Medien- und Internetdiktat unterworfen. Sie benötigen jedoch eine freie, ausschließlich im Dienste der demokratischen Prinzipien stehende Stimme, die ohne Hemmnisse wirken kann und Wissen, Kenntnis und Reflexion verbreitet. Tatsächlich gehören die meisten Intellektuellen in unserem Land dem öffentlichen Dienst an, was jedoch nicht bedeutet, dass sie in irgendeiner Weise den Institutionen oder der politischen Macht untergeordnet sind, selbst wenn es unter ihnen gewiss manche Systemintellektuelle gibt. Da Freiheit eine Notwendigkeit zum Denken und Schreiben ist, ist es wohl selbstverständlich, dass die Pflicht zur Zurückhaltung, die von bestimmten Beamtengruppen verlangt wird, in ihrem Falle keineswegs angewendet werden kann, es sei denn man erwartet von ihnen lediglich die Wiedergabe einer offiziellen und sterilen Doktrin. Das jetzige Zitieren unseres Kollegen, Vincent Geisser, Forscher beim CNRS, wegen Missachtung jener Pflicht zur Zurückhaltung vor eine Disziplinarkommission zeigt erneut und in einer sehr besorgniserregenden Art und Weise, wie sich offensichtlich die Institutionen unseres Landes mittlerweile unsere Rolle vorstellen. Werden wir unsere Artikel, Bücher, öffentliche Stellungnahmen der Zustimmung ihrer Zensur unterziehen müssen, obwohl keinerlei Vorgabe von ihnen ausgehen dürfte - außer der nach der jeder Forschung inhärenten intellektuellen Genauigkeit und Kreativität? Welche dubiosen Kompromisse werden wir zukünftig eingehen müssen, um der Demütigung eines Disziplinarverfahrens zu entkommen? Ist Frankreich, das Land der Menschenrechte und der Meinungsfreiheit etwa dabei, seine Seele zu verlieren? Wie sollen wir unter der permanenten Androhung von Sanktionen unserer Arbeit weiter leisten, unseren Auftrag vollkommen erfüllen? Was sind wir denn? Etwa nichts als die simplen Überbringer derjenigen Ideen, die unseren Politikern und den Institutionen, die uns beschäftigen,  genehm sind. Oder sind wir vielleicht doch unabhängige Menschen, die mit aller notwendigen Verantwortung, Redlichkeit und Anständigkeit stets im Dienste von Forschung, Denken und Wissen, die jedes von jeglichem ideologischem Joch befreit sind, und lediglich mit der Erwägung des Gemeinwohls als Grenze ihren Beruf frei ausüben? Die Pflicht zur Zurückhaltung kann keinesfalls für Intellektuelle gelten, auch wenn diese Beamten sind. Sie einer solchen Pflicht zu unterwerfen, führt schlicht und einfach dazu, sie als Intellektuellen abzuschaffen. Dies führt zum Untergraben und letztendlich Vernichten der Freiheit, die sie zum Weiterführen ihrer wichtigen Arbeit benötigen. Eine Freiheit, die für das normale Leben eines politisch gesunden Landes unabdingbar ist und die diese Intellektuellen für ihre eigene Ausgewogenheit braucht. Was unserem Kollegen, Vincent Geisser widerfährt, der außerdem das Pech hat, über den Islam, ein äußerst brisantes Thema zu forschen, ist höchst alarmierend und macht die Bürger betroffen. Die unwürdige Behandlung, die er ausgesetzt ist, ist eine Schande für unseren Beruf und für Frankreich.

 

Komitee für den Erhalt der akademischen Freiheit der Forscher und Hochschuldozenten im öffentlichen Dienst.

 

Mit ausdrücklicher Genehmigung von Esther Benbassa aus dem französischen von Mirage übersetzt.

 

 

 

Die Petition kann auf dieser Seite unterschrieben werden:

 

http://petition.liberteintellectuelle.net/

 

  • Auf „Signer la pétition“ klicken.

  • Im neuen Fenster Nachname, Vorname, gg. Titel, Beruf, und unbedingt mail-Adresse eingeben und zum Schluss auf das Button „signer la pétition“ klicken.

  • Das folgende Fenster einfach zumachen.

  • Man erhält kurze Zeit später eine Bestätigungsmail, dass die Unterschrift angenommen wurde. Diese Mail braucht nicht geantwortet zu werden.

 

 

 
 

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