daz 21. Juni 1995
Wiedergutmachungsgeld für Naziopfer als
Druckmittel
Die Kasse ist voll
Die schweizerische Flüchtlingspolitik vor und
während dem Zweiten Weltkrieg ist mittlerweile bekannt. Weniger
bekannt ist, dass die Schweiz sich weigerte, mit den
Nazifluchtgeldern zur Rehabilitation der Flüchtlinge beizutragen.
Dies, obwohl sie im Rahmen des Washingtoner Abkommens 1946 die
formelle und verbindliche Verpflichtung gab, unverzüglich 50
Millionen Franken zu überweisen. Erst 1948 wurden 20 Millionen
Franken ausbezahlt. Mehrheitlich ging das Geld nach Israel: Dort
anekommen, wurde es aber offenbar nicht für die Flüchtlinge,
sondern für militärische Zwecke verwendet.
SHRAGA ELAM*
Nach dem Krieg war es den Alliierten klar, dass
sehr viele deutsche Vermögen - zum grössten Teil Raubgüter - in der
Schweiz deponiert waren. Aus drei Gründen beanspruchten die
Alliierten diese Vermögen für sich: Erstens betrachteten sie diese
Vermögen als eigene Kriegsbeute, zweitens sollte mit diesen der
Wiederaufbau Europas finanziert werden und drittens sollte die
Wiederauferstehung einer neuen Nazimacht verhindert werden.
Verbindungen zwischen Nazis und Finanzkreisen
Der letzte Punkt ist von Bedeutung, um die
Verhandlungen zwischen der Schweiz und den Alliierten besser
verstehen zu können. Die Verbindungen zwischen Schweizer
Finanzkreisen und den Nazis auch nach dem. Krieg war den Amerikanern
bekannt. Dies belegt der Bericht - der auf Schweizer Seite für
Unruhe sorgte - des Kilgore-Senats-ausschusses über Gespräche
zwischen dem Reichsbankvizepräsidenten, Emil Puhl, und
schweizerischen Finanzkreisen zur Aufrechterhakung des
Nachkriegs-Zahlungsverkehrs mit Deutschland. Puhl «berichtete mit
welch grosser Freundlichkeit und Verständnis ihn seine Schweizer
Gesprächspartner (u.a. die Chefs aller wichtigen Schweizer Banken,
se) empfangen, ja zum Teil sogar auf eigenen Wunsch aufgesucht
hätten ...». Die Schweiz verteidigte verbissen die deutschen
Vermögen und genoss dabei erstaunlicherweise einen grossen
Spielraum gegenüber den Siegermächten. Denn die kritischen Stimmen,
wie diejenige von Kilgore, wurden im Rahmen des sich anbahnenden
kalten Krieges bald unterdrückt.
Washingtoner Abkommen
Am 25. Mai 1946 wurde nach langen Verhandlungen
das Washingtoner Abkommen unterschrieben- Obwohl der Vertrag von
der schweizerischen Öffentlichkeit ablehnend aufgenommen wurde -
man sah in ihm praktisch ein Schuldzugeständnis -, kann er doch als
Glanzleistung des schweizerischen Cherunterhändlers, Walter
Stucki, bezeichnet werden. Die Schweiz kam nämlich billig weg. So
verpflichtete sie sich, für die Abgeltung des Nazi-Raubgoldes den
USA 250 Millionen Franken zu bezahlen. Gesamthaft wurde das «von
der Reichsbank übernommene Gold» in der Schweiz damals auf 1210
Millionen Franken geschätzt. Die schweizerischen Vermögen in den
USA wurden auf über 5,3 Mia. Franken geschätzt- Bis Ende 1948 wurden
4,6 Mia. zertifiziert und davon 4,3 Mia. Franken freigegeben. Diese
Vermögen waren während des Zweiten Weltkrieges blockiere worden,
weil die Amerikaner vermuteten, dass es sich vor allem um deutsche
Vermögen handelte, die über die Schweiz in den USA investiert,
worden waren.
Die angemeldeten deutschen Vermögenswerte in der
Schweiz betrugen laut der Schweizerischen Verrechnungsstelle
(SVS) am 31.12. 1945 1381,5 Mio. Franken. Darin nicht enthalten sind
Vermögenswerte, die im Besitze schweizerischer Strohmänner waren.
Die gesamthaft in der Schweiz vorhandenen deutschen Vermögen
sollten laut Vertrag erfasse und den Alliierten überwiesen werden.
Weil aber allen Beteiligten klar war, dass es sich dabei um einen
langwierigen Prozess handelte und die Bedürfhisse der Flüchtlinge
dringlich waren, einigte man sich vorerst darauf, dass die Schweiz
einen Vorschuss von 50 Millionen Franken an die Alliierten bezahlen
sollte. Gemäss den Beschlüssen der Reparationskonferenz von Paris
am 21. Juni 1946 sollten 90 % der Gelder, die von der Schweiz und
den anderen neutralen Staaten bezahlt werden mussten, an zwei
jüdische Organisationen gehen, die «Jewish Agency» und das
«American Jewish Joint Distribution Committee» (kurz Joint).
Schweizer Verzögerungs- und
Verhinderungstaktik
Während andere neutrale Staaten, zum Beispiel
Schweden, ihren Vorschuss umgehend leisteten, versuchte sich die
Schweiz vor der Bezahlung der einmal vereinbarten 50 Millionen
Franken für die Flüchtlinge zu drücken. Das Geld wurde zwar von der
Schweizerischen Nationalbank zur Verfügung gestellt, aber allem
Anschein nach konnte Stucki die Auszahlung blockieren. Stolz
erklärte er vor der ständerätlichen Kommission: «Im Gegensatz zu
Schweden, das die in diesem Lande liegenden Vermögenswerte sofort
liquidiert hat, verstand es die Schweiz, den günstigen Augenblick
abzuwarten. » Stucki benutzte den Flüchtlingsanteil als
Druckmittel, um das Washingtoner Abkommen nicht erfüllen zu müssen.
So versuchte Stucki zum Beispiel die Briten davon zu überzeugen,
dass die Überweisung der 50 Millionen Franken an die beiden
jüdischen Flüchtlingsorganisationen gegen die britische
Palästinapolitik verstosse; «Die Juden werden mit dem Geld Schiffe
für die illegale Einwanderung nach Palästina kaufen.»
Gleichzeitig sicherte Stucki den beiden jüdischen Organisationen zu,
dass sie das Geld sofort bekämen, falls sie die Alliierten zu
Konzessionen- bezüglich ein paar offenen Fragen des Washingtoner
Abkommens überzeugen könnten. Diese schweizerische
Verzögerungstaktik gefiel den Engländern überhaupt nicht. Der
englische Berater in Bern Hugh J. Legg, schrieb in einem Brief, dass
die Behörden in Bern das Abkommen gar nicht ausführen wollten: «It
is obvious that, all along, the Swiss have been playing for time,
and, with the Situation in Germany, and internationally, developing
in the way it is, they are hoping that the future events will lead
to their never having to execute the Accord.»
Bezahlung von 20 Millionen
Um schlussendlich innerhalb nützlicher Frist doch
noch Schweizer Geld zu sehen, schlugen die Alliierten die Bezahlung
eines Vorschusses von 20 Millionen Franken für die
Flüchtlingsorganisationen sowie 100 Millionen Franken für den
Wiederaufbau Europas vor. Am 18. Juni 1948 schrieb darum Stucki
dem Schweizer Botschafter in London: «Als nun aber durch die Note
vom 11.5. ein neuer zusätzlicher Vorschuss von 100 Millionen
verlangt wurde und neue Verhandlungen vorgeschlagen worden sind,
hatten wir keinen Anlass, den immerhin erheblichen Befrag von 20
Millionen Franken schon zum vorneherein zu gewähren.» Erst am 23.
Juli 1948, nach zähen Verhandlungen, war die Schweiz bereit, 20
Millionen der ursprünglich 50 Millionen Franken zu überweisen. Der
Israelische Botschafter in Washington, Eliyahu Elath, bestätigte in
einem Brief vom 27.5.1949 an Stucki die Auszahlung: «I am aware of
the generous action of your Government last year in having made
available to the International Refugee Organisation (IRO) 20 Million
Swiss Francs as an advance upon liquidation of German property in
Switzerland (...) The question of payment of an additional 30
Million francs by your Government to the IRO (...) is of extreme
importance to the Government of Israel…»
Die Verzögerungstaktik der Schweizer zahlte sich
schlussendlich aus. Im Ablösungsabkommen vom 28. August 1952
zwischen der Schweiz und den Alliierten wurde eine globale Zahlung
von sage und schreibe 121,5 Millionen Franken an sämtliche
kriegsgeschädigte Länder vereinbart. Von diesem Betrag wurden die
vorgeschossenen 20 Millionen Franken abgezogen. Der Chef der
internationalen Flüchilingsorganisation (IRO), Kullmann, ein
Schweizer, stellte im Namen seiner Organisation nur noch Anspruch
auf zusätzliche 7,5 Millionen Franken. Doch ob die IRO dieses Geld
je erhalten hat, ist nicht klar. Ganz klar hingegen ist, dass die
Schweiz die Abkommen nicht rechtzeitig erfüllte und der
schlussendlich, ausbezahlte Betrag massiv unter der vereinbarten
Gesamtsumme lag.
20 Millionen für militärische
Zwecke?
Das Verhalten der offiziellen Schweiz nach dem
zweiten Wellkrieg kann nicht anders als skandalös bezeichnet
werden. Ein anderer Skandal zeichnet sich jetzt in Israel selber
ab. Im Zusammenhang mit einer Recherche bezüglich der jüdischen
herrenlosen Vermögen in der Schweiz durchkämmte der israelische
Wirtschaftsjournalist Itamar Levin für einen Artikel im «Globes»
verschiedene israelische Archive. Dabei, erklärte er, habe er weder
im Archiv des Aussenministeriums noch der Jewish Agency Spuren der
von den Schweizern ausbezahlten 20 Millionen Franken gefunden. Der
ehemalige Kassier der Jewish Agency, Akiwa Lewinsky, der sich sonst
in Geldangelegenheiten zwischen Israel und der Schweiz gut
auskennt, wollte sich nicht an diese 20 Millionen Franken erinnern.
Diese Tatsache, sind einige israelische Historiker überzeugt, könne
eine ganz einfache Erklärung haben. In Anbetracht der israelischen
Politik vor, während und nach dem Krieg gegenüber den Naziopfern und
dem Zeitpunkt der Auszahlung der 20 Millionen Franken (im Juli 1948
befand sich Israel im Krieg) sei die Annahme, dass die Gelder nicht
für die Rehabilitation der Flüchtlinge, sondern für militärische
Zwecke verwendet worden waren, nicht von der Hand zu weisen. Dies
erklärt auch. warum die relevanten Berichte in den Archiven nicht
zugänglich sind sowie auch Lewinskys Gedächtnisschwäche. Dass diese
Thesc nicht so abwegig ist, zeigt der neueste Skandal, der Israel
erschüttert; In einer breiteren israelischen Öffentlichkeit wird
heute über ein dunkles israelisches Kapitel diskutiert - den
Umgang mit den Naziopfem. So wurde zum Beispiel bekannt, dass
Überlebende, die ihre Wiedergutmachungsgelder über den
israelischen Staat bezogen haben, von diesem beraubt worden sind:
Denn sie erhalten nur ein Drittel bis die Hälfte des von den
Deutschen ausbezahlten Betrages.
In Israel sind bezüglich der eigenen
Vergangenheit viele Fragen offen. Dies und der mögliche Missbrauch
der für die Flüchtlinge bestimmten Gelder seitens Israels sind aber
keine Entschuldigung für die Schweiz. Vielmehr ist eine
Wiedergutmachung angebracht. Denn es gehe um eine konkrete und
nicht nur eine theoretische Vergangenheitsbewältigung. So schloss
sich SPS-Präsident Peter Bodenmann dem Vorschlag an, bezüglich der
sogenannten «herrenlosen jüdischen Vermögen», die immer noch in
den Banken lagern, mit diesen einen internationalen Fonds für
Flüchtlinge einzurichten. Dieser Fonds würde mit den Vermögen,
deren Besitzer nicht mehr auffindbar sind, den offenen Beträgen des
Washingtoner Abkommens, Nazigeldern und anderem Schwarzgeld
gespiesen. Um einen positiven Beitrag zur Friedensförderung im
Nahen Osten zu leisten, sollten diese Gelder im Sinne des Pariser
Abkommens Flüchtlingen zukommen - speziell den palästinensischen.
---
Vergangenheitsbewältigung
Details. Im August 1958 zog Stucki vor der
ständerätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten Bilanz
über die Abwicklung des Washingtoner Abkommens. Dabei schätzte er
die durch das Abkommen freigegebenen Vermögenswerte auf über 6
Mia, Franken. Als Gegenleistung musste die Schweiz insgesamt 371.5
Mia; Franken an die Alliierten überweisen. Folgende Liste zeigt,
wie die Schweiz vom Krieg profitierte:
·
Für das Nazi- Raubgold, das von der
Schweizerischen Nationalbank auf 1210 Mio. Franken geschätzt wurde,
musste die Schweiz 250 Mio. überweisen.
·
Für sonstige deutsche Vermögen, die von
der Schweizerischen Verrechnungsstelle Ende 1945 auf 1381,5 Mio.
Franken geschätzt wurde, musste die Schweiz 121,5 Mio. Franken
überweisen.
·
Den grössten Betrag bildeten die
deblockierten schweizerischen Guthaben in den USA. Diese Vermögen
wurden während dem Krieg blockiere, weil die Amerikaner vermuteten,
dass es sich dabei um deutsche Vermögen handelte, die über die
Schweiz in die USA verschoben wurden. Wie zum Beispiel im Falle der
deutschen IG Farben, die über die schweizerische IG Chemie das
amerikanische Unternehmen General Aniline and Film (GAF) zu kaufen
versuchte. Nach amerikanischen Angaben belief sich das Guthaben auf
insgesamt 5,3 Mia. Franken.
Bis Ende 1948 wurden 4,6 Mio. Franken geschätzt Mia. Franken
zertifiziert wurde, musste die Schweiz und davon 4,3 Mia. Franken
250 Mio. überweisen, freigegeben.
·
Zusätzlich erhielt die Schweiz von der BRD
650 Mio. Franken für den Nazi-Deutschtand gewährten Kredit von 1,3
Mia. Franken (Clearingmilliarde). Dies war eigentlich ein grosser
Erfolg, denn weite Kreise in der Schweiz bereuten diesen Vorschuss
und hatten die Rückzahlung bereits ab geschrieben, se.
* SHRAGA ELAM IST EIN ISRAELISCHER
FRIEDENSAKTIVIST UND ERFORSCHT SEIT MEHREREN JAHREM DIE ROLLE DEB
ZIONISTISCHEN BEWEGUNG WÄHREND DES ZWEITEN WELTKRIEGS.