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Texte von Shraga Elam

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daz 21. Juni 1995

                                                                      

Wiedergutmachungsgeld für Naziopfer als Druckmittel
Die Kasse ist voll

 

Die schweizerische Flüchtlingspolitik vor und während dem Zweiten Weltkrieg ist mittlerweile bekannt. Weniger bekannt ist, dass die Schweiz sich weigerte, mit den Nazifluchtgeldern zur Rehabilitation der Flüchtlinge beizutragen. Dies, obwohl sie im Rahmen des Washingtoner Abkommens 1946 die formelle und verbindliche Verpflichtung gab, unverzüglich 50 Millionen Franken zu überweisen. Erst 1948 wurden 20 Millionen Franken ausbezahlt. Mehrheitlich ging das Geld nach Israel: Dort an­ekommen, wurde es aber offenbar nicht für die Flüchtlinge, sondern für militärische Zwecke verwendet.

 SHRAGA ELAM*

 

Nach dem Krieg war es den Alliierten klar, dass sehr viele deutsche Vermögen - zum grössten Teil Raubgüter - in der Schweiz deponiert waren. Aus drei Gründen bean­spruchten die Alliierten diese Vermögen für sich: Erstens be­trachteten sie diese Vermögen als eigene Kriegsbeute, zwei­tens sollte mit diesen der Wie­deraufbau Europas finanziert werden und drittens sollte die Wiederauferstehung    einer neuen Nazimacht verhindert werden.

 

Verbindungen zwischen Nazis und Finanzkreisen

 

Der letzte Punkt ist von Be­deutung, um die Verhandlun­gen zwischen der Schweiz und den Alliierten besser verste­hen zu können. Die Verbin­dungen zwischen Schweizer Finanzkreisen und den Nazis auch nach dem. Krieg war den Amerikanern bekannt. Dies belegt der Bericht - der auf Schweizer Seite für Unruhe sorgte - des Kilgore-Senats-ausschusses über Gespräche zwischen dem Reichsbankvi­zepräsidenten, Emil Puhl, und schweizerischen Finanzkrei­sen zur Aufrechterhakung des Nachkriegs-Zahlungsverkehrs mit Deutschland. Puhl «be­richtete mit welch grosser Freundlichkeit und Verständ­nis ihn seine Schweizer Ge­sprächspartner (u.a. die Chefs aller wichtigen Schweizer Banken, se) empfangen, ja zum Teil sogar auf eigenen Wunsch aufgesucht hätten ...». Die Schweiz verteidigte verbissen die deutschen Ver­mögen und genoss dabei er­staunlicherweise einen grossen Spielraum gegenüber den Siegermächten. Denn die kri­tischen Stimmen, wie diejeni­ge von Kilgore, wurden im Rahmen des sich anbahnen­den kalten Krieges bald unter­drückt.

 

Washingtoner Abkommen

 

Am 25. Mai 1946 wurde nach langen Verhandlungen das Washingtoner Abkommen un­terschrieben- Obwohl der Ver­trag von der schweizerischen Öffentlichkeit ablehnend auf­genommen wurde - man sah in ihm praktisch ein Schuldzuge­ständnis -, kann er doch als Glanzleistung des schweizeri­schen    Cherunterhändlers, Walter Stucki, bezeichnet wer­den. Die Schweiz kam nämlich billig weg. So verpflichtete sie sich, für die Abgeltung des Nazi-Raubgoldes den USA 250 Millionen Franken zu be­zahlen. Gesamthaft wurde das «von der Reichsbank über­nommene Gold»  in der Schweiz damals auf 1210 Mil­lionen Franken geschätzt. Die schweizerischen Vermögen in den USA wurden auf über 5,3 Mia. Franken geschätzt- Bis Ende 1948 wurden 4,6 Mia. zertifiziert und davon 4,3 Mia. Franken freigegeben. Diese Vermögen waren während des Zweiten Weltkrieges blockiere worden, weil die Amerikaner vermuteten, dass es sich vor al­lem um deutsche Vermögen handelte, die über die Schweiz in den USA investiert, worden waren.

Die angemeldeten deut­schen Vermögenswerte in der Schweiz betrugen laut der Schweizerischen    Verrech­nungsstelle (SVS) am 31.12. 1945 1381,5 Mio. Franken. Darin nicht enthalten sind Vermögenswerte, die im Besit­ze schweizerischer Strohmän­ner waren. Die gesamthaft in der Schweiz  vorhandenen deutschen Vermögen sollten laut Vertrag erfasse und den Al­liierten überwiesen werden. Weil aber allen Beteiligten klar war, dass es sich dabei um einen langwierigen Prozess handelte und die Bedürfhisse der Flüchtlinge dringlich wa­ren, einigte man sich vorerst darauf, dass die Schweiz einen Vorschuss von 50 Millionen Franken an die Alliierten bezahlen sollte. Gemäss den Be­schlüssen der Reparationskon­ferenz von Paris am 21. Juni 1946 sollten 90 % der Gelder, die von der Schweiz und den anderen neutralen Staaten bezahlt werden mussten, an zwei jüdische Organisationen ge­hen, die «Jewish Agency» und das «American Jewish Joint Distribution Committee» (kurz Joint).

 

 Schweizer Verzögerungs­- und Verhinderungstaktik

 

Während  andere  neutrale Staaten, zum Beispiel Schwe­den, ihren Vorschuss umge­hend leisteten, versuchte sich die Schweiz vor der Bezahlung der einmal vereinbarten 50 Millionen Franken für die Flüchtlinge zu drücken. Das Geld wurde zwar von der Schweizerischen National­bank zur Verfügung gestellt, aber allem Anschein nach konnte Stucki die Auszahlung blockieren. Stolz erklärte er vor der ständerätlichen Kom­mission: «Im Gegensatz zu Schweden, das die in diesem Lande liegenden Vermögens­werte sofort liquidiert hat, ver­stand es die Schweiz, den gün­stigen Augenblick abzuwar­ten. » Stucki benutzte den Flüchtlingsanteil als Druck­mittel, um das Washingtoner Abkommen nicht erfüllen zu müssen. So versuchte Stucki zum Beispiel die Briten davon zu überzeugen, dass die Über­weisung der 50 Millionen Franken an die beiden jüdischen Flüchtlingsorganisationen ge­gen die britische Palästinapolitik verstosse; «Die Juden wer­den mit dem Geld Schiffe für die  illegale  Einwanderung nach   Palästina   kaufen.» Gleichzeitig sicherte Stucki den beiden jüdischen Organisationen zu, dass sie das Geld sofort bekä­men, falls sie die Alliierten zu Konzessionen- bezüglich ein paar offenen Fragen des Was­hingtoner Abkommens über­zeugen könnten. Diese schwei­zerische   Verzögerungstaktik gefiel den Engländern überhaupt nicht. Der englische Berater in Bern Hugh J. Legg, schrieb in einem Brief, dass die Behörden in Bern das Abkom­men gar nicht ausführen woll­ten: «It is obvious that, all along, the Swiss have been playing for time, and, with the Situation in Germany, and in­ternationally, developing in the way it is, they are hoping that the future events will lead to their never having to execute the Accord.»

Bezahlung von 20 Millionen

Um schlussendlich innerhalb nützlicher Frist doch noch Schweizer Geld zu sehen, schlugen die Alliierten die Bezahlung eines Vorschusses von 20 Millionen Franken für die Flüchtlingsorganisationen sowie 100 Millionen Franken für den Wiederaufbau Europas vor.  Am 18. Juni 1948 schrieb dar­um Stucki dem Schweizer Botschafter in London: «Als nun  aber durch die Note vom 11.5. ein neuer zusätzlicher Vorschuss von 100 Millionen ver­langt wurde und neue Ver­handlungen vorgeschlagen worden sind, hatten wir keinen Anlass, den immerhin erheblichen Befrag von 20 Millionen Franken schon zum vorneherein zu gewähren.» Erst am 23. Juli 1948, nach zähen Verhandlungen, war die Schweiz bereit, 20 Millionen der ur­sprünglich 50 Millionen Franken zu überweisen. Der Israelische Botschafter in Washing­ton, Eliyahu Elath, bestätigte in einem Brief vom 27.5.1949 an Stucki die Auszahlung: «I am aware of the generous action of your Government last year in having made available to the International Refugee Organisation (IRO) 20 Million Swiss Francs as an advance upon liquidation of German property in Switzerland (...) The question of payment of an additional 30 Million francs by your Government to the IRO (...) is of extreme importance to the Government of Israel…»

Die Verzögerungstaktik der Schweizer zahlte sich schluss­endlich aus. Im Ablösungsabkommen vom 28. August 1952 zwischen der Schweiz und den Alliierten wurde eine globale Zahlung von sage und schreibe 121,5 Millionen Franken an sämtliche   kriegsgeschädigte Länder vereinbart. Von diesem Betrag wurden die vorgeschos­senen 20 Millionen Franken abgezogen. Der Chef der inter­nationalen Flüchilingsorganisation (IRO), Kullmann, ein Schweizer, stellte im Namen seiner Organisation nur noch Anspruch auf zusätzliche 7,5 Millionen Franken. Doch ob die IRO dieses Geld je erhalten hat, ist nicht klar. Ganz klar hingegen ist, dass die Schweiz die Abkommen nicht rechtzei­tig erfüllte und der schlussend­lich, ausbezahlte Betrag massiv unter der vereinbarten Ge­samtsumme lag.

 

20 Millionen für militärische Zwecke?

 

Das Verhalten der offiziellen Schweiz nach dem zweiten Wellkrieg kann nicht anders als skandalös bezeichnet wer­den. Ein anderer Skandal zeichnet sich jetzt in Israel sel­ber ab. Im Zusammenhang mit einer Recherche bezüglich der jüdischen herrenlosen Vermö­gen in der Schweiz durch­kämmte der israelische Wirtschaftsjournalist Itamar Levin für einen Artikel im «Globes» verschiedene israelische Ar­chive. Dabei, erklärte er, habe er weder im Archiv des Aussenministeriums noch der Jewish Agency Spuren der von den Schweizern ausbezahlten 20 Millionen Franken gefun­den. Der ehemalige Kassier der Jewish Agency, Akiwa Lewinsky, der sich sonst in Geldange­legenheiten zwischen Israel und der Schweiz gut auskennt, wollte sich nicht an diese 20 Millionen Franken erinnern. Diese Tatsache, sind einige is­raelische Historiker überzeugt, könne eine ganz einfache Er­klärung haben. In Anbetracht der israelischen Politik vor, während und nach dem Krieg gegenüber den Naziopfern und dem Zeitpunkt der Auszahlung der 20 Millionen Franken (im Juli 1948 befand sich Israel im Krieg) sei die Annahme, dass die Gelder nicht für die Reha­bilitation der Flüchtlinge, son­dern für militärische Zwecke verwendet  worden  waren, nicht von der Hand zu weisen. Dies erklärt auch. warum die relevanten Berichte in den Ar­chiven nicht zugänglich sind sowie auch Lewinskys Ge­dächtnisschwäche. Dass diese Thesc nicht so abwegig ist, zeigt der neueste Skandal, der Israel erschüttert; In einer brei­teren israelischen Öffentlich­keit wird heute über ein dunk­les israelisches Kapitel disku­tiert - den Umgang mit den Naziopfem. So wurde zum Bei­spiel bekannt, dass Überlebende, die ihre Wiedergutma­chungsgelder über den israeli­schen Staat bezogen haben, von diesem beraubt worden sind: Denn sie erhalten nur ein Drittel bis die Hälfte des von den Deutschen ausbezahlten Betrages.

In Israel sind bezüglich der eigenen Vergangenheit viele Fragen offen. Dies und der mögliche Missbrauch der für die Flüchtlinge bestimmten Gelder seitens Israels sind aber keine Entschuldigung für die Schweiz. Vielmehr ist eine Wiedergutmachung  ange­bracht. Denn es gehe um eine konkrete und nicht nur eine theoretische Vergangenheitsbewältigung. So schloss sich SPS-Präsident Peter Boden­mann dem Vorschlag an, be­züglich der sogenannten «her­renlosen jüdischen Vermö­gen», die immer noch in den Banken lagern, mit diesen ei­nen internationalen Fonds für Flüchtlinge einzurichten. Die­ser Fonds würde mit den Ver­mögen, deren Besitzer nicht mehr auffindbar sind, den of­fenen Beträgen des Washing­toner Abkommens, Nazigeldern und anderem Schwarz­geld gespiesen. Um einen po­sitiven Beitrag zur Friedens­förderung im Nahen Osten zu leisten, sollten diese Gelder im Sinne des Pariser Abkom­mens Flüchtlingen zukommen - speziell den palästinensi­schen.

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Vergangenheitsbewältigung

 

Details. Im August 1958 zog Stucki vor der ständerätlichen Kommission für auswärtige Angelegenheiten Bilanz über die Abwicklung des Washing­toner Abkommens. Dabei schätzte er die durch das Ab­kommen freigegebenen Ver­mögenswerte auf über 6 Mia, Franken. Als Gegenleistung musste die Schweiz insgesamt 371.5 Mia; Franken an die Al­liierten überweisen. Folgende Liste zeigt, wie die Schweiz vom Krieg profitierte:

 

·        Für das Nazi- Raubgold, das von der Schweizerischen Nationalbank auf 1210 Mio. Franken geschätzt wurde, musste die Schweiz 250 Mio. überweisen.

·        Für sonstige deutsche Vermögen, die von der Schweizerischen Verrechnungsstelle Ende 1945 auf 1381,5 Mio. Franken geschätzt wurde, musste die Schweiz 121,5 Mio. Franken über­weisen.

·        Den grössten Betrag bildeten die deblockierten schweizerischen Guthaben in den USA. Diese Vermö­gen wurden während dem Krieg blockiere, weil die Amerikaner vermuteten, dass es sich dabei um deutsche Vermögen handelte, die über die Schweiz in die USA verschoben wurden. Wie zum Beispiel im Falle der deutschen IG Farben, die über die schweizerische IG Chemie das amerikanische Unternehmen General Aniline and Film (GAF) zu kaufen versuchte. Nach amerikanischen Angaben belief sich das Guthaben auf insgesamt 5,3 Mia. Franken.
Bis Ende 1948 wurden 4,6 Mio. Franken geschätzt Mia. Franken zertifiziert wurde, musste die Schweiz und davon 4,3 Mia. Franken 250 Mio. überweisen, freigegeben.

·        Zusätzlich erhielt die Schweiz von der BRD 650 Mio. Franken für den Nazi-Deutschtand gewährten Kredit von 1,3 Mia. Franken (Clearingmilliarde). Dies war eigentlich ein grosser Erfolg, denn weite Kreise in der Schweiz bereuten diesen Vorschuss und hatten die Rückzahlung bereits ab geschrieben, se.

  

* SHRAGA ELAM IST EIN ISRAELISCHER FRIEDENSAKTIVIST UND ERFORSCHT SEIT MEHREREN JAHREM DIE ROLLE DEB ZIONISTISCHEN BEWEGUNG WÄHREND DES ZWEITEN WELTKRIEGS.

 

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