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Neutral verhalten
(Sitting on the Fence)
(Gedanken zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofes)
Gideon Levy,
Haaretz, 18.9.05
Der Oberste
Gerichtshof hat noch einmal bewiesen, dass er die
Girlanden nicht verdient hat, mit denen man ihn
üblicherweise schmückt. Seine Entscheidung über den
Trennungszaun ist eine typische Entscheidung: man
kümmert sich um die Rechte von einer Handvoll Bewohner,
während man sich offenkundig davor drückt, sich mit der
großen Ungerechtigkeit ( der Mauer) zu befassen.
Der
Gerichtshof verdient ein gewisses Lob dafür, dass er die
Petition von 1200 in der Alfei Menashe Falle sitzender
Palästinenser akzeptiert und entschieden hat, dass die
Mauer/ der Zaun in diesem Areal verändert werden soll.
Doch - im Gegensatz zum Internationalen Gerichtshof in
Den Haag – stellte er fest, dass es erlaubt sei, die
Mauer/ den Zaun jenseits der Grünen Linie zu errichten.
So wendet er seinen Blick wieder vom Gesamtbild ab. Das
ist seine Art, aufgeklärt zu erscheinen, ohne das
Risiko einzugehen, kühne Prinzipien einzuführen.
Das
Schicksal der 1200 Enklavebewohner wird sich infolge der
Entscheidung verbessern, aber gleichzeitig hat die
israelische Besatzung eine andere ( größere) Dosis
schweigender Legitimierung erhalten. Dieses
Stillschweigen des Obersten Gerichtshofes ist wie
zusätzliches Anfachen des Besatzungsfeuers, manchmal
vielleicht sogar mehr als die Aktionen Israels
beabsichtigten, weil der Kampf gegen die Ungerechtigkeit
schwieriger wird, wenn sie von der ehrenwerten Robe des
Obersten Gerichtshofes verhüllt wird.
Eines Tages wird ein Historiker fragen, wo die
eindeutige moralische Stimme des Obersten Gerichthofes
war, während er der erschreckenden Realität
gegenüberstand, die von der israelischen Besatzung
geschaffen wurde. Die Antwort wird sein: Der Oberste
Gerichtshof ist dieser Realität aus dem Weg gegangen.
Dachten die Richter denn, sie würden schon ihre Pflicht
erfüllen, wenn sie 1200 Bewohner vor der Umzingelung
bewahrten. Erwartete man vom Obersten Gerichtshof zu
viel, wenn es darum geht, endlich etwas Eindeutiges zum
ganzen Besatzungsunternehmen oder wenigstens zu den
Siedlungen zu sagen?
Der
Oberste Gerichtshof brauchte fünf Jahre, bis er eine
Entscheidung über die Folter fällte, und die
Entscheidung über das „gezielte Töten“ hatte er drei ein
halb Jahre hinausgeschoben. Dieses Mal hat er noch
einmal bewiesen, dass er wahrlich keine „Leuchte der
Gerechtigkeit“ ist, sondern höchstens eine
Minitaschenlampe, von der ein schwacher Lichtstrahl
ausgeht. Er verhält sich neutral und nimmt zwar etwas
Rücksicht auf die individuellen Rechte, legitimiert aber
die große Bestie (Ungerechtigkeit) und beweist damit,
dass ihm ein wichtiges Merkmal fehlt: Mut.
So
ist es keine Überraschung, dass fast jeder außer der
extremen Rechten mit der Entscheidung zufrieden ist: man
beabsichtigt eben, allen zu gefallen.
Deshalb bevorzugt der Oberste Gerichtshof
weitschweifige Formulierungen: er wird die „entsprechend
genaue Prüfung der Normen des Völkerrechtes
untersuchen, wie sie vom Gerichtshof in Den Haag
entwickelt und interpretiert wurde“, aber „die Verfügung
des Internationalen Gerichtshofes in Den Haag
verpflichtet Israel nicht.“ Wer versteht das ?
Zur
Ehre des Obersten Gerichtshofs muss bemerkt werden, dass
er sein ausweichendes Verhalten dies Mal nicht
verbirgt: Aharon Barak schreibt ausdrücklich, dass er
sich nicht mit der Legalität der Siedlungen befassen
will. Warum nicht? Barak macht sich nicht die Mühe, eine
Antwort zu liefern. Aber wenn der Gerichtshof, dem er
vorsteht, den Bau der Mauer innerhalb der besetzten
Gebiete erlaubt, so ist dies eine indirekte
Legitimierung der ganzen Besatzung. Seine Haltung ist
ein Rätsel; denn er argumentiert, dass es Israel erlaubt
sei, seine Bewohner von jedem Platz aus zu verteidigen,
egal, ob es legal sei oder nicht. Gibt es wirklich keine
Verbindung zwischen der Verpflichtung, die Bürger zu
schützen, und der Frage der Legalität seiner Aktionen?
Die
Richter können ihre Hände nicht in Unschuld waschen: der
Gerichtshof hätte die Möglichkeit gehabt, zu einem
schicksalshaften Problem klare Stellung zu beziehen –
doch haben sie wieder davon Abstand genommen. Den
Bürgern Israels wurde die rechtliche Hilfe, die sie
verdienen, wieder verweigert. Nach 38 Jahren Besatzung
wissen sie immer noch nicht, ob das Siedlungsunternehmen
legal ist oder nicht.
Wäre
es nicht endlich an der Zeit, dass der Gerichtshof seine
Meinung zu den Verfügungen internationaler
Rechtsinstitutionen aufdeckt, die erklärt haben, dass
das Siedlungs-unternehmen eine Verletzung des
Völkerrechts und der Genfer Konvention ist? Ist es nicht
an der Zeit, den rechtlichen Nebel, unter dessen
Deckmantel wir mehr als 200 000 Menschen in dem Land
angesiedelt haben, das uns nicht gehört, zu lüften?
Die
Kritik des Richters Michel Cheshin an der politischen
Natur des Gerichtes in Den Haag
ist
deshalb mit Scheinheiligkeit behaftet; denn die
Verfügung unseres Obersten Gerichtes ist genau so eine
politische Verfügung..
Michael Sfard, der Anwalt der Petition (der 1200
Betroffenen) ist mit der Entscheidung des Gerichtes sehr
zufrieden. Seine Klienten, Bewohner des Platzes, der –
nach seinen Worten – „sehr nah an der Hölle liegt“,
werden nun in der Lage sein, die grundlegenden
Menschenrechte auszuüben: Bewegungsfreiheit, frei von
Besatzung (??) und frei, um ein normales Familien- und
gesellschaftliches Leben zu führen – so weit das unter
Besatzung möglich ist. Das ist unzweifelhaft schon eine
Errungenschaft. Gleichzeitig stellt die Entscheidung des
Gerichtshofes die Unmenschlichkeit derjenigen bloß, die
den Verlauf der Mauer planten. Der Oberste Gerichtshof
wendet sich dem natürlich nicht ausdrücklich zu, aber
vielleicht müssen Mauerplaner und –Mauererbauer eines
Tages auch davor Abstand nehmen, ins Ausland zu reisen.
(um nicht wegen Menschenrechtsverletzungen dort
verhaftet zu werden).
Wenn
der Oberste Gerichtshof sich davor drückt, dann sollte
man nicht überrascht sein, wenn Menschenrechtler zur
letzten noch erreichbaren Option Zuflucht nehmen und
sich an ausländische rechtliche Kanäle wenden. In seiner
letzten ausweichenden Entscheidung über die Mauer hat
der Oberste Gerichtshof ihnen noch einmal aufgezeigt,
dass es keine Alternative gibt, als einen verzweifelten
Appell an die Welt zu richten, mit allen Problemen, die
er zur Folge haben wird – um uns vor uns selbst und vor
unserm unzuverlässigen Gerichtshof zu retten
(dt. Ellen Rohlfs – in
Klammer Gesetztes von der Übers. zum besseren
Verständnis ergänzt) |