Aufruf zur
Unterstützung der Arbeit des Antisemitismus-Beauftragten im
Sinne der israelischen Politik / Ein Vorschlag
Arn
Strohmeyer
Ein Gespenst
geht um in Europa, hatte schon Karl Marx geschrieben, damit aber
den Kommunismus gemeint. Nun kämpft die Regierung in Berlin mit
einem anderen Gespenst, das sie bannen will: den Antisemitismus,
so wie sie ihn versteht. Antisemitismus und seine Bekämpfung
sind an sich eine ernste und wichtige Sache, dazu braucht man
aber eine eindeutige, also der politischen Realität
entsprechende Definition und die angemessenen Mittel. An beidem
mangelt es aber, und so fehlt also eine effektive
Arbeitsgrundlage, und das macht ein konkretes Handeln so
schwierig.
Nun hat die
Regierung der großen Koalition einen Antisemitismus-Beauftragten
eingesetzt, einen speziellen Fachmann, sozusagen eine Art
Großinquisitor, der mit der ganzen Macht seines Amtes gegen
Ketzer und Häretiker vorgehen soll. Die Regierung hat auch schon
die Richtung vorgegeben, in der er wirken soll: Allen Kritikern
der israelischen Politik, die für Menschenrechte, Völkerrecht
und Humanität in der Palästina-Frage eintreten, sind die
Folterwerkzeuge zu zeigen und bei weiteren Verstößen auch
anzuwenden.
Die Arbeit
dieses Großinquisitors sollte in der Bevölkerung in jeder
Beziehung breiteste Unterstützung erfahren, um ihm seine
schwierige Arbeit zu erleichtern. Deshalb hier ein erster
Vorschlag, wie man dem Antisemitismus-Gespenst wirkungsvoll
entgegentreten kann. Nach dem Vorbild der katholischen Kirche
ist ein Index für verbotene Schriften und Bücher anzulegen, auf
dem alle Autoren (Wissenschaftler, Journalisten, Schriftsteller
usw.) aufzuführen sind, die sich in den Verdacht des
„Antisemitismus“ gebracht oder sich sogar lupenrein
„antisemitisch“ (im Sinne der Kritik an der israelischen
Politik) geäußert haben und dies auch ohne Unterlass weiterhin
tun.
Der Index
sollte vier Kategorien umfassen. Zunächst jüdische und
israelische Autoren. Da wären zu nennen (nicht in alphabetischer
Reihenfolge): Uri Avnery, Moshe Zuckermann, Tom Segev, Gideon
Levy, Amira Hass, Noam Chomsky, Norman G. Finkelstein, Ilan
Pappe, Avi Shlaim, Zeev Sternhell, Moshe Zimmermann, Peter
Novick, Baruch Kimmerling, Tanja Reinhart, Ofer Grosbard,
Jeshajahu Leibowitz, Dan Dinner, Israel Shahak, Eva Illouz,
Yakov M. Rabkin, Simcha Flapan, Judith Butler, Michael
Warschawski, Brian Klug, Jeff Halper, John Rose, John und Matti
Bunzl, Abraham Burg, Göran Rosenberg, Shlomo Sand, Idith Zertal,
Akiva Eldar, Sara Roy, Ruchama Marton, Matti Peled, Tamar
Amar-Dahl und Lilian Rosengarten.
Post mortem
wären auf dem Index aufzuführen: Hannah Arendt, Martin Buber,
Isaac Deutscher, Albert Einstein, Sigmund Freud, Ahaad Haam,
Tony Judt und Bruno Kreisky. Von deutsch-jüdischen Autoren
müssten unbedingt auf dem Index erscheinen: Abi Melzer, Alfred
Grosser, Judith und Rainer Bernstein, Rolf Verleger, Iris Hefets,
Nirit Sommerfeld, Evelyn Hecht-Galinski und Felicia Langer. Von
nicht-jüdischen deutschen Autoren müssten aufgenommen werden:
Norman Paech, Ludwig Watzal, Helga Baumgarten, Peter Bingel,
Petra Wild, Clemens Messerschmidt, Ekkehart Drost, Anette Groth,
Wolfgang Gehrcke und der Autor dieser Zeilen. Sie alle haben
sich mit kritischen Analysen vom Standpunkt eines
moralisch-ethischen Universalismus in unverantwortlicher Weise
kritisch zu Israels Politik geäußert.
Diese Liste
erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Sie kann jederzeit
durch Verleumdung und Denunziation ergänzt werden. Der
Inquisitor muss auch verschiedene Internet-Portale und Webseiten
wie das Palästina-Portal, Rubikon, Palästina Nachrichten,
Nachdenkseiten, Nahost-Forum Bremen, Palästina Journal,
Reportationen und Neue Rheinische Zeitung (NRhZ) streng und
ständig überwachen, da sich diese Medien schamlos in
kritisch-aufklärerischer Weise im Sinne der Menschenrechte
publizistisch betätigen und ein Ende der unmenschlichen
Besatzung fordern – und dies (wenn es sein muss) sogar mit
Boykottmaßnahmen.
Dass für alle
den hier genannten Autoren/innen Auftrittsverbote für
öffentliche Veranstaltungen (Vorträge, Lesungen, Ausstellungen
und Filmvorführungen) verfügt werden, versteht sich von selbst.
Die im Grundgesetz festgeschriebene Meinungsfreiheit ist für die
hier angeführten Personen und Fälle durch ein Bundesgesetz
aufzuheben. Verbote der Bücher und Schriften der genannten
Autoren müssen in Erwägung gezogen werden. Weitere Vorschläge
für das hier vorgebrachte Anliegen sind an den Inquisitor
persönlich oder an den Verfasser dieser Zeilen zu richten, der
sie gern weiterleitet.
30.04.2018
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