Die Nakba
Die Vertreibung der palästinensischen Flüchtlinge 1948/49
Am 29. November 1947 beschloss die Vollversammlung der Vereinten
Nationen, das britische Mandatsgebiet Palästina in einen „Jüdischen
Staat“, einen „Arabischen Staat“ und die Stadt Jerusalem als corpus
separatum, gestellt unter UN-Verwaltung, zu teilen (UN-Resolution
181(II)). Alle drei Komponenten sollten in einer Wirtschaftsunion
zusammen geschlossen werden. 33 von 56 UN-Mitgliedsstaaten stimmten für
die Resolution. Zu diesem Zeitpunkt machten die ursprünglichen Einwohner
Palästinas, das palästinensisch-arabische Volk, etwa zwei Drittel der
Bevölkerung aus (ca. 1,2 Millionen), während die jüdischen Einwohner das
fehlende Drittel (ca. 600.000) repräsentierten. Die große Mehrheit der
jüdischen Einwohner war erst in den zurückliegenden 50 Jahren aus Europa
nach Palästina eingewandert. Die arabischen Einwohner sollten
entsprechend der UN-Resolution etwa 45%, die jüdischen Einwohner ca. 55%
des britischen Mandatsgebiets erhalten und Jerusalem sollte unter
internationale Verwaltung gestellt werden. Unmittelbar nach
Verabschiedung der UN-Resolution 181(II) begann der Bürgerkrieg in
Palästina und einen Tag nach der unilateralen Unabhängigkeitserklärung
des Staates Israel am 15. Mai 1948 begann der erste israelisch-arabische
Krieg.
Etwa die Hälfte der insgesamt ca. 750.000 palästinensischen Flüchtlinge
von 1948 wurde bereits vor der Staatsgründung Israels vertrieben, die
andere Hälfte wurde bis zum Waffenstillstand mit Syrien im Sommer 1949
vertrieben, der die Waffenstillstandsvereinbarungen zwischen Israel und
seinen arabischen Nachbarn abschloss.
Zur Vertreibung der Palästinenser gehörten von Seiten der zionistischen
Bewegung und später von Seiten des israelischen Staates neben
wirtschaftlichen und militärischen auch zweifelhafte juristische
Maßnahmen. In der ersten Phase der Auseinandersetzungen griffen
besonders die wirtschaftlichen Maßnahmen. Da die Energieversorgung und
das Transportwesen praktisch vollständig unter zionistischer Kontrolle
standen, konnten wichtige palästinensische Städte durch Blockade der
Versorgungswege zu den umliegenden Dörfern ausgehungert werden. So
herrschten bereits im Januar 1948, also lange vor der Staatsgründung
Israels im Mai 1948, in Jaffa, Haifa und Jerusalem Hungersnot. Vor allem
die besser gestellten palästinensischen Familien mit wirtschaftlichen
Verbindungen zum arabischen Ausland verließen bereits zu diesem
Zeitpunkt Palästina.
Das folgende Zitat ist den Kriegstagebüchern David Ben Gurions, des
ersten israelischen Ministerpräsidenten, entnommen:
“Das strategische Ziel (der jüdischen Streitkräfte) war die Zerstörung
der städtischen Gemeinden, die die organisiertesten und politisch
bewusstesten Teile des palästinensischen Volkes waren. Dies wurde nicht
durch Häuser- und Straßenkämpfe in den großen und kleinen Städten
bewerkstelligt, sondern durch die Eroberung und Zerstörung der
ländlichen Siedlungen in der Umgebung der meisten Städte. Diese Taktik
führte zum Zusammenbruch und zur Kapitulation von Haifa, Jaffa,
Tiberias, Safad, Akkra, Bet Schean, Lydda, Ramla, Majdal und Beer Scheva.
Von Transportmitteln, Lebensmitteln und Rohstoffen abgeschnitten,
gerieten die städtischen Gemeinden in einen Prozess des Zerfalls, des
Chaos und Hungers und sahen sich zum Aufgeben gezwungen.“ (Flapan, 1987,
S. 135)
Die militärischen Maßnahmen griffen vor allem ab April 1948, als die
jüdischen Einheiten in die Offensive gingen und der sogenannte Plan D (Dalet)
in Aktion trat. Auf zionistischer Seite waren daran die ca. 30.000
Kämpfer der Hagana (kontrolliert durch die zionistische
Arbeiterbewegung), der Etzel (kontrolliert durch die zionistische
revisionistische Bewegung) und der Lechi (eine Abspaltung der
revisionistischen Bewegung) beteiligt, auf arabischer Seite die ca.
3.000 Mann starken palästinensischen Freischärler und die etwa 1.000
Mann umfassenden Freiwilligenverbände der Arabischen Befreiungsarmee
(vorwiegend Syrer u. Iraker). Plan D (Dalet) war im Herbst 1947
entwickelt, nach der UN-Resolution 181 (II) überarbeitet und im März
1948 fertiggestellt worden. Der Plan sah die Eroberung von Gebieten vor,
die für den arabischen Staat und die internationale Zone vorgesehen
waren. Der Plan schrieb „die Vertreibung der lokalen arabischen
Bevölkerung über die Grenze im Falle ihres Widerstands gegen unsere
Angriffe und ... die Verteidigung zusammenhängender jüdischer Siedlungen
in arabischen Gebieten, einschließlich der ´zeitweisen` Eroberung
arabischer Stützpunkte auf der anderen Seite der Grenze“ vor. (Flapan,
1987, S. 63). Der Plan forderte die Zerstörung der Dörfer durch
Niederbrennen, Sprengen, Verminen vor allem in denjenigen Gebieten, in
denen eine dauerhafte Kontrolle schwierig ist. Das Plan D-Dokument legt
die dringende Vermutung nahe, dass die Zionisten im Gefolge der
UN-Resolution 181 (II) und zum vorgesehenen Ende der britischen
Mandatszeit hin ihre Anstrengungen verstärkten, um die ethnische
Säuberung Palästinas umzusetzen. Noch vor der Ausrufung des Staates
Israel am 15. Mai 1948 und somit noch bevor eine einzige arabische Armee
palästinensischen Boden betreten hatte, gelang es den zionistischen
Milizen, mehr als 200 palästinensische Dörfer und Städte (darunter
Jaffa, Haifa, Tiberias, Safed und Teile West-Jerusalems) zu erobern und
die Einwohner daraus zu vertreiben.
Begleitet war die Vertreibung von Massakern an der palästinensischen
Zivilbevölkerung (z.B. am 9. April 1948 in dem Ort Deir Yassin, der
innerhalb des von der UN-Resolution 181 (II) für die internationale Zone
um Jerusalem vorgesehenen Gebietes lag). Zudem war an der Küste Galiläas
und in einem Korridor Richtung Jerusalem auch schon Territorium erobert
worden, das die Vereinten Nationen dem arabischen Staat zugesprochen
hatten. Diese Grausamkeiten und eklatanten Verletzungen der
UN-Resolution 181 (II) fanden vor dem Ende der britischen Mandatszeit
und vor der unilateralen Ausrufung der israelischen Staatsgründung am
15. Mai 1948 durch die zionistische Bewegung statt und resultierten im
Ausbruch des ersten arabisch-israelischen Krieges und in einem Konflikt,
der bis heute nicht beendet ist.
Während des 1948/49er Krieges eroberte die israelische Armee weiteres
Territorium, das für den arabischen Staat vorgesehen war. Im Endergebnis
umfasste der „Jüdische Staat“ 78% Palästinas anstelle der von den
Vereinten Nationen vorgesehenen 55%. Ungefähr 750.000 Menschen
(palästinensische Quellen gehen von 930.000 Menschen aus) wurden
vertrieben, was damals etwa 2/3 der gesamten palästinensischen
Bevölkerung entsprach. Sie machen heute mit ihren Nachkommen mehr als 4
Millionen Menschen aus (lt. UNRWA-Zahlen).
Angesichts dieser Entwicklung verabschiedeten die Vereinten Nationen im
Dezember 1948 die Resolution 194(III). Sie forderte u.a., dass
diejenigen Flüchtlinge, „die in ihre Häuser zurückkehren und mit ihren
Nachbarn in Frieden leben wollen, dies zum frühest möglichen Zeitpunkt
erlaubt werden soll, und dass denjenigen, die nicht zurückkehren wollen,
Entschädigung gezahlt werden soll“. Dennoch wurden vom israelischen
Staat eine Reihe fragwürdiger juristischer Maßnahmen ergriffen, welche
die Vertreibung der Palästinenser quasi-legal machen sollte. Einen Tag
nach der Verabschiedung der UN-Resolution 194 (III) wurden vom
israelischen Kabinett die das Eigentum abwesender Menschen betreffenden
Notstandsverordnungen (Kultivierung unfruchtbaren Bodens, Verlängerung
der Gültigkeit) eingebracht, gefolgt vom Gesetz über das Eigentum
Abwesender, das die Knesset, das israelische Parlament, im Jahr 1950
passierte. Gemäß diesem Gesetz waren alle nicht-jüdischen Menschen, die
ihr Eigentum und ihren Grund und Boden während des 1948/49er Konflikts
verlassen hatten, als sogenannte „Abwesende“ zu betrachten, deren Besitz
an einen israelischen Treuhänder zu überführen war. Zehntausende
palästinensischer Häuser und Wohnungen vor allem in den Städten konnten
so zur Unterbringung der neuen Einwanderer genutzt werden. Das Gesetz
über das Eigentum Abwesender galt auch für verlassene muslimische
Besitztümer, sogenannte Waqf, und für die neuen palästinensischen
Staatsbürger Israels, die innerhalb Israels während des Konflikts
vertrieben worden waren. Man schätzt, dass noch heute ca. 200.000
Palästinenser mit israelischer Staatsangehörigkeit der Zugang zu ihren
Besitztümern von vor 1948 verweigert wird und sie nicht in ihre Häuser
und Orte innerhalb Israels zurückkehren dürfen, unabhängig davon, ob
diese zerstört worden sind oder nicht. Ca. 80% der Araber innerhalb
Israels standen außerdem bis 1966 unter direkter militärischer Kontrolle
und waren Opfer der Notstandsregelungen von 1945. Bis 1979 war wegen
dieser Notstandsregelungen aus der britischen Mandatszeit keine zivile
Rechtsprechung nötig, um jemanden zu verhaften, ihn von seinem Land zu
vertreiben und sein Land zu enteignen. Administrationshaft unterliegt
seit 1979 israelischer Gesetzgebung und untersteht der Rechtsprechung
des Präsidenten des jeweiligen Bezirksgerichts.
Ebenfalls 1950 wurde eine neue „Entwicklungsbehörde“ geschaffen, die
dafür zuständig wurde, das von den palästinensischen 1948er-Flüchtlingen
beschlagnahmte Eigentum vom Treuhänder zu übernehmen und in staatlich
verwaltetes israelisches Eigentum zu überführen. Die Verwaltung des bei
dieser Behörde registrierten Landes wurde zusammen mit dem beim Staat
und beim Jewish National Fund (JNF) registrierten Land in der Israel
Land Administration (ILA) unter den Maßgaben zusammengefasst, die sich
der JNF seit seiner Gründung im Jahr 1906 zu eigen gemacht hat, nämlich
Verbot des Gebrauchs und der Entwicklung durch Nicht-Juden, sowie des
Zugangs und der Verpachtung an sie, nicht-jüdische israelische
Staatsbürger eingeschlossen. Hierdurch steht alles Flüchtlingseigentum
fast ausnahmslos nur noch für jüdische Staatsbürger Israels zur
Verfügung. Zionistische Institutionen wie der JNF und die Jewish Agency
waren in der Vergangenheit für den Landerwerb in Palästina für die
einwandernden Juden verantwortlich. Der JNF hat vor der Staatsgründung
Israels ca. 6% des britischen Mandatsgebiets Palästina von arabischen
Großgrundbesitzern käuflich erwerben können. Die Israel Land
Administration (ILA) ist also heute für die Verwaltung sämtlichen
palästinensischen Flüchtlingslands zuständig. Sie verwaltet mehr als
18.000qkm und damit über 90% des israelischen Staatsgebiets. Der Rest
von weniger als 10% sind in privater jüdischer und palästinensischer
Hand.
Die palästinensischen Staatsbürger Israels haben verglichen mit den
jüdischen Staatsbürgern Israels bis heute keinen gleichberechtigten
Zugang zu dem von der ILA verwalteten Land. Während jüdische
Staatsbürger Grund und Boden auf ILA-Land und damit auf mehr als 90% des
israelischen Staatsgebiets für 49 und mehr Jahre pachten können, können
nicht-jüdische Staatsbürger dort nur für bis zu 3 Jahre Land pachten.
Nicht-jüdische Staatsbürger sind faktisch auf die 2,5% des Landes
beschränkt, die als arabisches Baugebiet ausgewiesen sind und damit
Ghetto-ähnlichen Charakter erhalten. Die palästinensischen Staatsbürger
Israels, die von ursprünglich 160.000 im Jahr 1949 auf inzwischen ca.
1,2 Millionen angewachsen sind, haben nur Zugang zu Grund und Boden, der
ihnen nicht durch israelische Gesetze verweigert werden kann, in den
Teilen des Landes, die außerhalb der von der ILA verwalteten Gebiete
liegen, also zu den weniger als 10% des israelischen Staatsgebietes, das
sich in privater (palästinensischer oder jüdischer) Hand befindet.
Das illegal enteignete Land der palästinensischen 48er Flüchtlinge wird
auch für militärische Zwecke, für Naturschutzgebiete und für die
Ansiedlung neuer Einwanderer genutzt und reserviert. Außerdem hat der
israelische Staat als Nachfolger des Hohen Britischen Mandatskommissars
(der wiederum der Nachfolger der Osmanischen Vorgänger-Regierung war)
niemals die britischen Notstandsregelungen von 1945 außer Kraft gesetzt,
was den Militärgouverneuren erlaubt, Land für militärischen und
vorgeblich militärischen Gebrauch zu konfiszieren. Zusätzlich
verlängerte das israelische Parlament, die Knesset, einige der den
Landbesitz regelnden osmanischen Gesetze, nach denen unbearbeitetes Land
für öffentliche Zwecke enteignet werden kann. „Öffentliche Zwecke“ sind
praktisch ausnahmslos „jüdische Zwecke“. Auf diese Weise wurde Land
palästinensischer Israelis für militärischen Gebrauch beschlagnahmt,
konnte so nicht mehr von seinen palästinensischen Eigentümern bearbeitet
und dann im Anschluss enteignet und für jüdische Vorhaben verwendet
werden.
Die Vertreibung der ursprünglichen Einwohner Palästinas, des
arabisch-palästinensischen Volkes, endete 1949 nicht. Im Krieg von 1967
waren weitere etwa 300.000 palästinensische Araber, viele von ihnen zum
zweiten Mal gezwungen, zu fliehen, diesmal vor allem aus der Westbank
nach Jordanien (nicht zu sprechen von den ca. 80.000 syrischen Bürgern
der Golanhöhen). Landenteignung und einhergehend damit die Vertreibung
der palästinensischen Bevölkerung finden bis heute statt: durch
Siedlungs- und Straßenbau in den nach 1967 besetzten Gebieten, durch den
Bau der „Trennungsmauer“, besser bezeichnet als „Apartheidmauer“ wegen
seiner Zielsetzung, die Palästinenser in Bantustan-ähnlichen Homelands
einzusperren. Zwar sind in Gaza inzwischen die Siedlungen der ehemals
etwa 7.000 israelischen Siedler geräumt und das israelische Militär ist
abgezogen, gleichzeitig wird aber in der Westbank der Siedlungsbau
systematisch vorangetrieben (mit inzwischen ca. 450.000 Siedlern in der
Westbank, von denen ca. 200.000 im seit 1967 besetzten Ost-Jerusalem
leben). Zusätzlich wird westlich der Mauer gelegenes palästinensisches
Land von Palästinensern, die östlich der Mauer wohnen, systematisch
enteignet.
Eine weitere Maßnahme wurde 1997 von Ariel Scharon, dem damaligen
Minister für Nationale Infrastruktur, in Angriff genommen. Wie weiter
oben dargelegt, ist nur ein sehr kleiner Teil (weniger als 10%)
Palästinas in privater Hand, der weitaus größte Teil ist staatliches
Gebiet und wird vom Staat Israel verwaltet. Ein Teil des Landes,
überwiegend als Agrarland ausgewiesen, wurde nach der Gründung des
Staates Israel auf der Basis erneuerbarer und vererbbarer Pachtverträge
für 49 Jahre bzw. eine Vielfaches von 49 Jahren an die Moshavim und
Kibbutzim verpachtet. 1997 änderte Sharon diese Politik in der Absicht,
Raum für jüdische Neueinwanderer zu schaffen und damit die Moshavim und
Kibbutzim an dem Immobilienboom teilhaben zu lassen, der das Land
erfasst hatte. In seiner Eigenschaft als Vorsitzender der Israel Lands
Administration (ILA) fand Sharon einen Ausweg für die ILA-Vorschriften,
indem als Agrarland ausgewiesenes Land der Kibbutzim und Moshavim in
Bebauungsland umgewidmet werden darf. Das verschafft diesen eine
willkommene zusätzliche Einkommensquelle, indem sie ihre gepachteten
Grundstücke an andere private Pächter unterverpachten dürfen.
Jahrzehntelang haben die zionistische Bewegung und später der Staat
Israel Tatsachen auf dem Boden geschaffen, um dem palästinensischen Volk
seine unveräußerlichen Rechte gemäß der Universellen Erklärung der
Menschenrechte vorzuenthalten, die von der Generalversammlung der
Vereinten Nationen im Dezember 1948 verabschiedet worden ist. Der Staat
Israel wurde im Mai 1949 selbst Mitglied der Vereinten Nationen unter
der Vorraussetzung, die Universelle Erklärung der Menschenrechte und die
Resolutionen 181(II) und 194(III) zu respektieren. Dies ist nicht
geschehen. Eine dauerhafte friedliche Lösung des Konflikts, die ein
Segen für beide Seiten wäre, für die jüdischen Bürger Israels und für
das palästinensisch-arabische Volk, muss auf der Basis der
Menschenrechte gefunden werden, einschließlich der Anerkennung und
Umsetzung des Rechts auf Rückkehr der palästinensischen Flüchtlinge, wie
es die UN-Resolution 194(III) verlangt.
Quellen:
Simcha Flapan, 1987, Die Geburt Israels, Melzer Verlag GmbH, 2005
Friedrich Schreiber u. Michael Wolffsohn, Nahost, Geschichte und
Struktur des Konflikts", Leske + Budrich, Opladen, 1993
Salman Abu-Sitta, From Refugees to Citizens at Home: The End of the
Palestinian-Israeli Conflict, Palestine Land Society and The Palestinian
Return Centre, London, 2001
Uri Davis, Apartheid Israel: Possibilities for the Struggle Within, Zed
Books, London, 2003.
*“Zionistisch”, nicht “jüdisch”, wurde verwendet, um deutlich zu machen,
dass die Errichtung eines jüdischen Staates in Palästina keine jüdische
Idee war, sondern die Idee eines Teils der Juden, der Zionisten (nicht
unerheblich unterstützt von christlichen Zionisten).
September 2006, Ingrid Rumpf
ICH MÖCHTE URI DAVIS FÜR SEINE GROSSZÜGIGE BEREITSCHAFT, DIE ENGLISCHE
ÜBERSETZUNG DES ENTWURFES FÜR DEN OBIGEN TEXTES ZU LESEN, UND FÜR SEINE
MIR GEWÄHRTEN HILFREICHEN UND PRÄZISEN ANMERKUNGEN DANKEN. ES IST
UNNÖTIG ZU SAGEN, DASS ALLE EVENTUELL NOCH IM TEXT ENTHALTENEN FEHLER
MEINE EIGENEN SIND. I.R.
Erhältlich bei Flüchtlingskinder im Libanon e.V., Birnenweg 2, 72793
Pfullingen
und unter www.lib-hilfe.de
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