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Das
Projekt "TENT OF NATIONS" - "ZELT DER VÖLKER" des
palästinensischen Christen Daoud
Nassar
Juristische Auseinandersetzungen
um den Familienbesitz der
Familie Daoud Nasser
Die juristische
Auseinandersetzung bezüglich der Frage, wem das Land gehört, begann
1991, als die Zivilabteilung der Militärbehörde das ganze Areal,
einschließlich des Familienbesitzes, als Staatsland deklarierte. Das
Einzige, was von dieser Deklaration ausgenommen wurde, war das Wohnhaus
der Familie Nassar und der dazugehörige Garten.
Die Familie Nassar
wandte sich an den Militär Gerichtshof. Nach elfjährigem Kampf mit
diesem, wurde der Familie 2002 mitgeteilt, dass ihre Anfrage erfolglos
sei und das Land annektiert würde.
Daraufhin wandte sich
die Familie Nassar an den Obersten Gerichtshof von Israel , der 2007
entschied, dass die Familie die Möglichkeit hätte, ihre
Landregistrierung zu erneuern, was im Endeffekt bedeutete: Das ganze
Land könne erst als Privatbesitz anerkannt werden nach einer
Neuregistrierung, das ist aber auch eine indirekte Anerkennung der
Familienbesitzes vom Oberstengericht.
So wurden die Dokumente
2007 der israelische Militärbehörde zwecks Registrierung zugestellt.
Im Mai 2014 zerstörten
israelische Bulldozer Hunderte von Obstbäumen auf dem Farmgelände. Nach
einer erneuten Anrufung des Obersten Gerichtshofes ,verfügte dieser eine
Unterlassung gegen diese Abholzung und bat die Militärbehörde, auf
dieses Ersuchen zu antworten. Die Abholzung war ohne Berücksichtigung
der Entscheidung des Gerichts von 2007 geschehen.
Die Militärbehörde gab
zur Kenntnis, dass ihnen keine Verfügung vorgelegen hätte und dass sie
deshalb von einer Nichtregistrierung des Landes ausgegangen sei.
Der Gerichtshof räumte
der Familie Nassar daraufhin eine Frist von 90 Tagen ein, um ihr Land
erneut registrieren zu lassen. Die Familie wurde seitens des
Gerichtshofes dazu aufgefordert, die entsprechenden Dokumente bis zum
20.04.2015 einzureichen, was sie am 19.04.2015 tat. Seitdem sind der
Familie keine weiteren Nachrichten bezüglich der Wiederaufnahme des
Registrierungsprozesses zugestellt worden.
Hindernisse, um die Farm wiederaufzubauen:
- ToN sowie sämtliche
Gebiete in Zone C haben keinen Zugang zu Elektrizität, fließendem
Wasser und Baugenehmigungen.
- ToN hat
verschiedentlich Baustoppanordungen erhalten, Evakuierungsanordnungen
für Bäume, Zerstörungsanordnungen für Gebäude, Zelte, Tierunterkünfte,
Schlafräume und Wasserzisternen.
- Obwohl die Familie
immer wieder Widerspruch eingelegt und Genehmigungen für Gebäude
angefragt hat, wurden alle Genehmigungen ohne Angabe von Gründen
verweigert.
2012, nachdem weitere
Anträge für Baugenehmigungen gestellt worden waren, wurde seitens der
Militärbehörde verfügt, dass keine Genehmigungen erteilt werden könnten,
solange seitens der Familie kein Masterplan vorläge, der Aufschluss gäbe
über alle geplanten Gebäude des Geländes, sowie einen Gesamtplan für die
Zukunft.
Im Februar 2013 legte
die Familie den angefragten Gesamtplan vor, der auch das Konzept für
eine Schule und ein Umweltzentrum enthielt. Die Schule solle vor allem
Methoden des ökologischen Landbaus vermitteln sowie Fragestellungen zu
Umwelt und einem verantwortlichem Umgang mit dieser Erde überhaupt.
Basis hierfür sei der christliche Glaube, in dem die Familie Nassar sich
sehr verwurzelt weiß. Auf dieser Grundlage wurde der Plan für diese
Schule sehr offen und eingehend beschrieben, ebenso wie bereits
vorhandene Strukturen, die zielführend sind für die Umsetzung dieses
Plans.
Im April
2006 wies die Militärverwaltung sowohl die Beschwerde bezüglich des
Abrisses als auch den Antrag zur Gründung eines Bildungszentrums zurück.
Als Gründe gab man an, dass die Familie den Besitzanspruch auf das
Gebiet nicht nachweisen könne, dass eine Schule in der Region nicht
gebraucht würde und dass die Baupläne der aktuellen israelischen Politik
bezüglich der besetzten Gebiete zuwider liefen. Allerdings erteilten die
israelischen Behörden zur selben Zeit die Erlaubnis, auf dem an die Farm
angrenzenden Gebiet eine neue Yeshiva Schule (Hochschule zum Studium der
Tora und des Talmud) zu errichten. Der Anwalt der Familie, Sani Khoury,
reichte beim Obersten Gericht Beschwerde ein. Dies verpflichtete die
israelische Militärbehörde dazu, bis zum 21. April 2016 zu erklären,
warum die Baugenehmigung abgelehnt worden war. Die Frist wurde von der
Militärverwaltung zunächst bis zum 21. Juli, dann bis zum 21.
Oktober verlängert.
Unabhängig von dieser Frist erhielt die Familie Nassar am 5. November
2015 zwei weitere Abrissverfügungen für landwirtschaftliche
Einrichtungen. Die Überraschung war groß, denn die beiden Einrichtungen
waren in dem 2013 vorgelegten Plan bereits erwähnt worden. Familie
Nassar legte im Dezember 2015 beim Militärausschuss Beschwerde ein: Die
Genehmigung für die beiden Gebäude habe man bereits angefragt und auch
in dem Plan von 2013 seien die Einrichtungen erwähnt. All das stimme mit
dem Gesetz überein. Im Oktober 2016 wies das Militär die Beschwerde
zurück. Als Grund wurde angegeben, dass das Militär keine Genehmigung
für die Einrichtungen erteilen könne, solange der Besitz der Familie
nicht nochmal offiziell nach GPS-Standards registriert worden war. Das
Militär gab zu, dass die Familie einen entsprechenden Antrag zur
Registrierung ihres Landes nach GPS-Standards eingereicht habe.
Allerdings brauche die für die Landregistrierung zuständige Behörde oft
Jahre für die Bearbeitung palästinensischer Anträge und dafür reiche die
Zeit nicht, weshalb man den Antrag auf Genehmigung für die
landwirtschaftlichen Einrichtungen ablehne.
Diese
Entscheidung ist in unseren Augen extrem unfair, da de facto die
Ineffizienz einer Militärbehörde – der Behörde für Landregistrierung –
einer anderen Militärbehörde – der Bauaufsichtsbehörde – als
Entschuldigung dient, jemandes Eigentum zu zerstören! Die Tatsache, dass
die Behörde für Landregistrierung Anfragen nicht in entsprechender Zeit
nachkommt, wird als Grund für eine Abrissgenehmigung auf dem Gelände der
Familie Nassar angeführt.
Am 1.
November 2016 reichte der Anwalt der Familie Sani Khoury beim Obersten
Gericht einen Antrag auf einstweilige Verfügung ein. Das Gericht gab
diesem Antrag am 7. November statt. Das Militär kann somit die
landwirtschaftlichen Einrichtungen nicht abreißen, solange der Fall noch
vor Gericht ist. Die Militärbehörde muss nun bis zum 6. Januar 2017
erklären, warum unsere bisherigen Anfragen auf Baugenehmigung von Seiten
des Staats abgelehnt worden waren. Dies stellt eine große Erleichterung
für uns dar aber es ist noch nicht zu Ende.
Wir
warten außerdem noch immer auf die zum 21. Oktober fällige Erklärung
seitens des Militärs zur Ablehnung unseres Antrags auf Baugenehmigung.
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