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Texte von Johannes Zang

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Gemäß dem islamischen Recht
Mahmoud Abbas soll 51 Todesurteile unterschrieben haben
DT vom 05.03.2005
Von Johannes Zang

Im Jahr 1962 wurde in Israel zum letzten Mal die Todesstrafe vollstreckt: an Adolf Eichmann. Am 30. August 1998, 36 Jahre später, hat die Palästinensische Autonomiebehörde zum ersten Mal eine Exekution ausgeführt: an den Brüdern Raid und Mohammad Abu Sultan in Gaza. Ein dritter Bruder wurde in einem Prozess zu lebenslanger Haft verurteilt. Dabei ging es um den Tod zweier Menschen in einem Familienstreit.

Schon damals hatte die Menschenrechtsorganisation „Human Rights Watch“ in einem Brief an Arafat vehement gegen die Todesstrafe protestiert und auf die Schnelligkeit des Prozesses hingewiesen: Die Tatsache, dass ein Militärgericht in zwei Tagen die Urteile fälle, lasse vermuten, dass die Rechte der Angeklagten verletzt worden seien. Die Organisation forderte, sich an ein Minimum internationalen Rechts zu halten.

Dieser Tage nun hat der Informationsdienst EMS des Evangelischen Missionswerkes in Südwestdeutschland „zur Lage im Nahen Osten“ neben erfreulichen Entwicklungen auch auf Bedenkliches hingewiesen. Der Beschluss der israelischen Regierung über den Weiterbau der Mauer sei angesichts des Beschlusses über den Gaza-Abzug untergegangen. „Leider gibt es aber auch auf der palästinensischen Seite prob-lematische Entwicklungen.“ Damit meint der EMS die Meldung, derzufolge Mah-moud Abbas 51 Todesurteile unterschrieben hat, wogegen prompt „Israel Law Center“, eine Vereinigung israelischer Anwälte, protestierte.

Das palästinensische Gesetz sieht die Todesstrafe für Mord, Verrat, „Kollaboration mit Israel“ und für den Verkauf von Grundbesitz an Juden vor. Letzteres wurde aus dem jordanischen Gesetzbuch – Grundlage für die palästinensischen Gesetze – übernommen. Jordanien hat die entsprechenden Paragrafen infolge des Friedensvertrags mit Israel von 1994 gestrichen. Bei den Palästinensern blieben sie bestehen.

Bekannt wurde der Fall des palästinensischen Geschaftsmannes Farid el-Bashiti, der von Arafats persönlicher Garde, der „Force 17“, entführt und später tot aufgefunden wurde. Das Oberhaupt der von der palästinensischen Nationalbehörde eingesetzten islamischen Autorität in Jerusalem hatte der Familie des Getöteten verboten, ihn nach muslimischer Tradition zu begraben. Bashiti soll angeblich kurz vor dem Abschluss eines Grundstückverkaufs auf dem Ölberg an einen jüdischen Geschäftsmann gestanden haben.

Nach Berichten über den Mord äußerte sich der damalige palästinensische Justizminister Freih Abu-Medein: „Palästinenser werden Verräter nicht akzeptieren.“ Die palästinensische „Organisation zur Überwachung von Menschenrechten“ (PHRMG) teilte mit, dass seit der Errichtung der Autonomiebehörde 1994 insgesamt 68 Todesurteile gefällt worden seien. Berufungsverfahren seien dabei ausgeschlossen. Palästinenserchef Abbas soll die vor wenigen Tagen unterzeichneten Todesurteile an den Mufti Ekrem el Sabri, die höchste muslimische Instanz in Palästina, weitergeleitet haben. Dieser solle jeden Fall „gemäß dem islamischen Recht Scharia“ prüfen und endgültig bestätigen.

Kann man von einer islamischen Instanz erhoffen, dass sie das Kapitel Todesstrafe nicht nur dieses Mal, sondern ein für alle Mal schließt?

 

Die Homepage von Johannes Zang: Jerusalam.info - Die Wort- und Bildwerkstatt)

 

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