ZIEL:
Das Abkommen will den Konflikt
zwischen Israel und Palästinensern beenden.
Am Ende soll eine Zwei-Staaten-Lösung
stehen. Bedingung dafür ist, dass Israel
einen palästinensischen Staat anerkennt und
dieser wiederum das Existenzrecht Israels
als eigenständigen Staat nicht in Frage
stellt.
GRENZEN: Die beiderseitige Grenze
basiert auf der Grenzlinie, wie sie vor dem
Sechstagekrieg bestanden hatte. Die
Palästinenser erhalten etwa 97,5 Prozent der
während des Krieges durch Israel besetzten
Gebiete zurück, darunter den gesamten
Gazastreifen. Etwa 2,5 Prozent der Gebiete,
im Westjordanland gelegen, verbleiben bei
Israel. Israel gibt im Gegenzug Territorien
derselben Größe an die Palästinenser ab. Der
neue palästinensische Staat soll 6241
Quadtratkilometer umfassen. Ein Korridor
soll Palästinensern ungehinderten
Reiseverkehr zwischen dem Gazastreifen und
dem Westjordanland erlauben.
JÜDISCHE SIEDLUNGEN: Die im
Autonomiegebiet lebenden jüdischen Siedler
werden nach Israel umgesiedelt. Ausnahmen
sind eine Siedlung südlich von Jerusalem und
einige Ansiedlungen am Rande von
Ost-Jerusalem. Gebäude und Infrastruktur der
verlassenen Ortschaften werden den
Palästinensern intakt übergeben. Insgesamt
sollen 124 Quadratkilometer zwischen beiden
Staaten ausgetauscht werden.
JERUSALEM: Jerusalem wird die
geteilte Hauptstadt von Israelis und
Palästinensern. Die Palästinenser erhalten
die Souveränität über die Altstadt mit
Ausnahme des jüdischen Viertels und der
Klagemauer. Der Tempelberg, drittheiligste
Stätte des Islam, kommt unter
palästinensische Souveränität.
Multinationale Truppen sichern den Zugang
von Angehörigen anderer Konfessionen. Juden
haben nicht das Recht, auf dem Tempelberg zu
beten.
SICHERHEIT: Israel und
Palästinenser verurteilen Terrorismus und
Gewalt in allen ihren Formen. Eine
multinationale Friedenstruppe wird
gegründet, um die Einhaltung des Abkommens
zu gewährleisten. Der palästinensische Staat
wird demilitarisiert, seine Grenzen werden
von einer multinationalen Truppe überwacht.
FLÜCHTLINGE: Beide Parteien
erkennen die "Notwendigkeit eines
beiderseitigen Abkommens zur
Flüchtlingsfrage" an. Ein Rückkehrrecht der
im ersten israelisch-arabischen Krieg 1948
vertriebenen Palästinenser und ihrer
Nachfahren wird nicht erwähnt, Israel
gestattet jedoch einer ungenannten Zahl von
Flüchtlingen die Niederlassung auf seinem
Territorium. Zudem sollen Palästinenser für
den Verlust ihres Besitzes entschädigt
werden.
GEFANGENE:
Alle vor Mai 1994 im Zusammenhang mit dem
Nahost-Konflikt inhaftierten Palästinenser
werden unverzüglich freigelassen, ebenso
Kinder, Frauen und Häftlinge mit schlechter
Gesundheit. Nach Mai 1994 inhaftierte
Palästinenser werden in den 18 Monaten nach
Inkrafttreten des Abkommens auf freien Fuß
gesetzt, mit Ausnahme von "besonderen
Fällen", deren Natur nicht präzisiert wird.