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Berichte
UNO Resolutionen
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15. 11. 1988 - Unabhängigkeitserklärung Palästina
Israels Liste von Beamten, die verhaftet werden könnten, wenn sie ins Ausland reisen

 

 

Berichte

UN-Bericht sieht Schuld für Nahost-Konflikt bei Israel - 7. 6. 2022

 

 

Um den Report zu lesen, auf das Bild klicken:


 

 

 

Um den Report zu lesen, auf das Bild klicken:

 

 

Military Court Watch hat seinen Jahresbericht für 2021/22 veröffentlicht:

Darin heisst es:

Der Bericht untersucht die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verhaftung und Inhaftierung von Kindern durch die israelischen Militärbehörden im Westjordanland in den Jahren 2021 und 2022 (Berichtszeitraum). Neben der Überprüfung relevanter rechtlicher und verfahrenstechnischer Änderungen im System berücksichtigt der Bericht die Ergebnisse von 100 Zeugenaussagen, die im Jahr 2021 von inhaftierten Kindern gesammelt wurden. Der Bericht enthält auch eine vergleichende Grafik, die 13 Problembereiche seit 2013 auf der Grundlage von 1.002 Zeugenaussagen verfolgt.

Enthalten sind:

    95 Prozent der inhaftierten Kinder leben in einem Umkreis von 900 Metern um eine illegale israelische Siedlung;

    Die Zahl der körperlichen Misshandlungen ist so hoch wie nie zuvor - in 74 Prozent der Fälle wird darüber berichtet;

    Die Zahl der Einzelhaftfälle ist in die Höhe geschnellt - in 42 Prozent der Fälle wird darüber berichtet;

    Die Zahl der Inhaftierungen zu Verwaltungszwecken steigt;

    Zwangstransporte, die gegen die Genfer Konvention IV verstoßen, kommen in 67 Prozent der Fälle vor;

    Es werden weiterhin zwei Rechtssysteme auf der Grundlage von Rasse oder nationaler Identität angewandt;

    IStGH-Mitgliedsstaaten und die USA blockieren weiterhin die juristische Rechenschaftspflicht; und

    Der Glaube und das Vertrauen in eine glaubwürdige, auf Regeln basierende Ordnung schwinden.
 

Der Bericht  >>>

 

 

 



 

Kinder und bewaffnete Konflikte:

Bericht des Generalsekretärs (A/76/871-S/2022/493)

Format UN-Dokument QuelleUN SC Veröffentlicht11 Jul 2022 Ursprünglich veröffentlicht2 3 Jun 2022
Original ansehen

Vorschau auf Kinder und bewaffnete Konflikte - Bericht des Generalsekretärs (A-76-871-S-2022-493)

I. Einleitung - Der vorliegende Bericht, der nach Konsultationen erstellt wurde und den Zeitraum von Januar bis Dezember 2021 abdeckt, wird gemäß der Resolution 2427 (2018) des Sicherheitsrats vorgelegt. Der Bericht enthält Trends hinsichtlich der Auswirkungen bewaffneter Konflikte auf Kinder und Informationen über begangene Verstöße, wie vom Rat in seiner Resolution 1612 (2005) und nachfolgenden Resolutionen gefordert. Soweit möglich, werden die Verstöße den Konfliktparteien zugeordnet, und die Anhänge des vorliegenden Berichts enthalten eine Liste der Parteien, die Verstöße gegen Kinder begangen haben, nämlich die Rekrutierung und den Einsatz von Kindern, die Tötung und Verstümmelung von Kindern, Vergewaltigung und andere Formen sexueller Gewalt gegen Kinder, Angriffe auf Schulen, Krankenhäuser und geschützte Personen im Zusammenhang mit Schulen und/oder Krankenhäusern sowie die Entführung von Kindern.

Die in diesem Bericht enthaltenen Informationen wurden von den Vereinten Nationen auf ihre Richtigkeit überprüft. Informationen, die nicht verifiziert wurden, werden als solche gekennzeichnet. Wurden Vorfälle früher begangen, aber erst 2021 verifiziert, werden diese Informationen als Vorfälle eingestuft, die zu einem späteren Zeitpunkt verifiziert wurden. Die Informationen spiegeln nicht das gesamte Ausmaß der Verstöße gegen Kinder wider, da die Verifizierung von vielen Faktoren abhängt, unter anderem vom Zugang. In dem Bericht werden Trends und Muster von Verstößen sowie die Auseinandersetzung mit den für Verstöße verantwortlichen Parteien dargestellt, die zu einer Verhaltensänderung führen könnten, einschließlich der Förderung der Rechenschaftspflicht und der Einbeziehung von Kinderschutzbestimmungen in Friedensprozesse. In dem Bericht wird festgestellt, dass Angriffe oder Angriffsdrohungen auf führende Persönlichkeiten der Gemeinschaft und der Zivilgesellschaft, auf Menschenrechtsverteidiger und auf Beobachter von Verstößen gegen Kinder Anlass zur Sorge geben und die Überwachungskapazität belbelasten.


Gemäß der Resolution 1612 (2005) des Sicherheitsrates hat mein Sonderbeauftragter für Kinder in bewaffneten Konflikten einen pragmatischen Ansatz gewählt, um einen umfassenden und wirksamen Schutz für Kinder zu fördern. Die Bezugnahme auf eine Situation ist keine rechtliche Feststellung, und die Bezugnahme auf einen nichtstaatlichen Akteur hat keinen Einfluss auf dessen rechtlichen Status. Dementsprechend dokumentiert der Bericht Situationen, in denen offensichtliche Verstöße gegen internationale Normen und Standards so schwerwiegend sind, dass sie angesichts ihrer Auswirkungen auf Kinder internationale Besorgnis rechtfertigen. Mein Sonderbeauftragter macht die Regierungen, die die Hauptverantwortung für den Schutz der Kinder tragen, auf diese Situationen aufmerksam, um sie zu ermutigen, Abhilfemaßnahmen zu ergreifen. Wenn die von den aufgelisteten Parteien ergriffenen Maßnahmen positive Auswirkungen auf die Kinder hatten oder wenn das laufende Verhalten Anlass zur Sorge gibt, wird dies hervorgehoben. Auf der Grundlage der verstärkten Zusammenarbeit mit den Parteien wird in den Anhängen unterschieden zwischen den aufgelisteten Parteien, die während des Berichtszeitraums Maßnahmen zur Verbesserung des Schutzes von Kindern ergriffen haben, und denjenigen, die dies nicht getan haben.  Quelle

 

 

 

 

Textsammlung

 

Die UN (einschließlich Deutschland) fordern in einer Abstimmung am 18.11. 2021, dass das palästinensische Volk das Recht hat, in Selbstbestimmung über seine natürlichen Ressourcen zu verfügen.

20. 10. 2021

Um das Ergebnis der Abstimmung zu lesen, auf das Bild klicken

 

Hier erhalten Sie eine Auswahl der israelischen Vertragsverletzungen als pdf-Datei. >>>

Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur israelischen Mauer - Am 9. Juli 2004 veröffentlichte der Internationale Gerichtshof in Den Haag das von der UNOGeneralversammlung verlangte Gutachten zur Mauer in der israelisch besetzten Westbank. Wir veröffentlichen die Presseerklärung des IGH, die einen kurzen Überblick über den Inhalt des Gutachtens liefert, in eigener Übersetzung:

Das Gericht befindet, dass der Bau einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten durch Israel und das damit in Zusammenhang stehende Regime internationalem Recht widerspricht; es stellt die legalen Konsequenzen fest, die aus
diesem Rechtsbruch resultieren.


Den Haag, 9. Juli 2004. Der Internationale Gerichtshof (IGH), das juristische Organ der Vereinten Nationen, hat heute sein Gutachten bezüglich der Konsequenzen des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten abgegeben.

In seinem Gutachten befindet das Gericht einmütig, dass die Erstellung eines Gutachtens, das von der Generalversammlung der Vereinten Nationen angefordert wird, in seinen juristischen Zuständigkeitsbereich fällt und entscheidet bei 14 Ja-Stimmen und einer Gegenstimme, der Forderung zu entsprechen.

Das Gericht beantwortete die Fragen folgendermaßen:

a) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: Der Bau der Mauer, die von Israel, der Besatzungsmacht, in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich in und um Jerusalem herum, gebaut wird, widerspricht internationalem Recht.’’

b) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: Israel ist verpflichtet, den Bruch internationalen Rechts zu beenden; es ist verpflichtet, unverzüglich die Arbeiten am Bau der Mauer, die in den besetzten palästinensischen Gebieten gebaut wird, einschließlich in und um Jerusalem herum, zu beenden, unverzüglich die ihr innewohnenden Strukturen abzubauen und unverzüglich alle Gesetze und Erlasse, die sich damit befassen, aufzuheben oder außer Kraft zu setzen, in Einklang mit Paragraph 151 dieses Gutachtens.’’

c) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: Israel ist verpflichtet für den Schaden, der durch den Bau der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten, einschließlich in und um Jerusalem herum, entstanden ist, Schadenersatz zu leisten.’’

d) ,,Mit 13 Ja- zu zwei Gegenstimmen: Alle Staaten sind verpflichtet, die illegale Situation, die Ergebnis des Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen und keine Hilfe dabei zu leisten, die Situation aufrecht zu erhalten, die durch den Bau der Mauer entstanden ist; alle Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention vom 12.

August 1949, die sich auf den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten bezieht, haben darüber hinausgehend die Verpflichtung, in Respektierung der Charta der Vereinten Nationen und des internationalen Rechts, sicherzustellen, dass Israel den Prinzipien des dem internationalen Menschenrechts folgend agiert, denen in dieser Konvention Ausdruck verliehen wird.’’

e) ,,Mit 14 Ja- zu einer Gegenstimme: Die Vereinten Nationen - besonders die Generalversammlung der Vereinten Nationen und der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen - sollten darüber beraten, was zu tun ist, um die illegale Situation zu beenden, die als Ergebnis des Baus der Mauer und durch das damit in Zusammenhang stehende Regime entstanden ist; dabei sollte das vorliegende
Gutachten Berücksichtigung finden.’’


Begründung des Gerichts - Das Gutachten ist in drei Teile unterteilt: Jurisdiktion und juristische Zuständigkeit; Rechtmäßigkeit des Baus einer Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten; rechtliche Folgen der Rechtsbrüche, die aufgedeckt wurden.


Jurisdiktion und juristische Zuständigkeit des Gerichts.


Das Gericht legt dar, dass, wenn ein Gutachten verlangt wird, zuerst darüber zu beraten ist, ob die Erstellung eines solchen Gutachtens in seine juristische Zuständigkeit fällt. Es stellt fest, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die das Gutachten durch die Resolution ES-10/14 vom 8. Dezember 2003 angefordert hat, durch Artikel 96 der Charta dazu befugt ist.

Das Gericht stellt fest, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen bei der Anforderung eines Gutachtens von Seiten des IGH, seine Kompetenzen wie sie in Artikel 12, § 1 der Charta beschrieben sind… nicht überschritten hat.

Des Weiteren bezieht sich das Gericht auf die Tatsache, dass die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Resolution ES-10/14 auf ihrer 10. Sondersitzung, die auf Grundlage der Resolution 377A (V) einberufen wurde (die Resolution sieht vor, dass, wenn der Sicherheitsrat seiner vorrangigen Verantwortung zur Aufrechterhaltung des Friedens und der Sicherheit nicht nachkommt, die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Angelegenheit unverzüglich beraten kann, um Empfehlungen an die Mitgliedstaaten auszusprechen), angenommen hat. Das Gericht befindet, dass die Bedingungen, die in dieser Resolution niedergelegt wurden, zutrafen, als die 10. Sondersitzung einberufen wurde, weil die Generalversammlung der Vereinten Nationen die Entscheidung, ein Gutachten einzuholen, auf Grund der Tatsache traf, dass der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen nicht in der Lage war, eine Resolution bezüglich des Baus der Mauer zu treffen, weil eines der ständigen Mitglieder dies mit seiner Gegenstimme verhinderte.

Das Gericht weist das Argument zurück, dass ein Gutachten im vorliegenden Fall nicht abgegeben werden kann, weil die Fragestellung, die in der Forderung nach dem Gutachten aufgeworfen wird, keine rechtliche ist.

Das Gericht betrachtet sich, kraft der ihm zugewiesenen Jurisdiktion als zuständig dafür, das verlangte Gutachten abzugeben. Es erinnert daran, dass der Mangel an Zustimmung eines Staates zu seiner strittigen Jurisdiktion, keinen Einfluss auf seine juristische Zuständigkeit hat, ein solches Gutachten abzugeben. Es fügt hinzu, dass das Erstellen eines Gutachtens im vorliegenden Fall nicht den Effekt habe, das Prinzip der Zustimmung zu einer juristischen Lösung zu umgehen, da die Frage, die für die Generalversammlung der Vereinten Nationen zu begutachten ist, in einen viel breiteren Bezugsrahmen eingebettet ist, als ihn der bilaterale israelisch-palästinensische Konflikt darstellt und die Frage direkt die Vereinten Nationen
betrifft.

Auch die Behauptung, dass das Gericht davon Abstand nehmen soll, das Gutachten zu erstellen, weil dieses eine politische Verhandlungslösung des israelisch-palästinensischen Konflikts behindern könnte, weist das Gericht zurück. Das Gericht kommt darüber hinaus zu dem Schluss, dass es über genügend Information und Beweise verfügt, um ein Gutachten abzugeben und betont, dass es Sache der Generalversammlung der Vereinten Nationen ist, die Brauchbarkeit dieses Gutachtens einzuschätzen. Das Gericht kommt auf Grundlage der vorstehenden Überlegungen zu dem Schluss, dass es keinen zwingenden Grund gibt, es von der Abgabe des Gutachtens zu entbinden.


Rechtmäßigkeit des Baus einer Mauer in den besetzten Gebieten durch Israel


Bevor das Gericht sich den rechtlichen Konsequenzen des Baus der Mauer (der Terminus, dessen sich auch die Generalversammlung der Vereinten Nationen bedient wird auch im Gutachten benutzt, weil die anderen in Frage stehenden Termini, wenn man sie im physischen Sinne betrachtet, nicht mehr zutreffen) zuwendet, wird es sich der Frage widmen, ob der Bau der Mauer internationalem Recht widerspricht.

Das Gericht stellt fest, welche Regeln und Prinzipien des internationalen Rechts für die Frage, die die Generalversammlung aufgeworfen hat, relevant sind. Das Gericht führt zuerst die Prinzipien des Verbots der Androhung oder des Einsatzes von Gewalt und die Illegalität an, sich Territorium durch solche Mittel anzueignen, die ihren Widerhall im normalen internationalen Recht finden; das Gericht bezieht sich dabei auf Artikel 2, Paragraph 4 der Charta der Vereinten Nationen und auf die Resolution 2625 (XXV) der Generalversammlung.

Das Gericht beruft sich des Weiteren auf das Prinzip der Selbstbestimmung der Völker, das der Charta innewohnt und das durch die Resolution 2615 (XXV) bestätigt wurde. In Bezug auf die internationalen Menschenrechte legt das Gericht die Haager Bestimmungen von 1907 zu Grunde, die Teil des normalen internationalen Rechts geworden sind, ebenso wie die Vierte Genfer Konvention von 1949, die sich auf den Schutz von Zivilisten in Kriegszeiten bezieht und die auf die palästinensischen Gebiete anzuwenden ist, die vor dem bewaffneten Konflikt in 1967 östlich der Demarkationslinie von 1949 (,,Grünen Linie’’) lagen und von Israel im Laufe dieses Konflikts besetzt wurden. Das Gericht stellt des Weiteren fest, dass bestimmte Instrumente zur Durchsetzung der Menschenrechte (Internationales Abkommen
über Zivile und Politische Rechte, Internationales Abkommen über Ökonomische, Soziale und Kulturelle Recht und die Konvention der Vereinten Nationen über die Rechte des Kindes) auf die besetzten palästinensischen Gebiete anzuwenden sind.


Das Gericht untersucht, ob der Bau der Mauer die oben genannten Regeln und Prinzipien verletzt.


Dabei fällt zuerst auf, dass die Route der Mauer, wie sie von der israelischen
Regierung festgelegt wurde, innerhalb des ,,geschlossenen Gebietes’’ (zwischen der Mauer und der ,,Grünen Linie’’) ca. 80 Prozent der Siedler, die in den besetzten palästinensischen Gebieten leben, einschließt. Das Gericht erinnert daran, dass der Sicherheitsrat die Politik Israels, Siedlungen auf diesem Territorium zu errichten als ,,flagrante Verletzung’’ der Vierten Genfer Konvention bezeichnet hat und kommt zu dem Ergebnis, dass die Errichtung dieser Siedlungen einen Bruch internationalen Rechts darstellt. Das Gericht zieht darüber hinaus gewisse Befürchtungen in Betracht, die ihm mitgeteilt wurden, dass die Route der Mauer die künftige Grenze zwischen Israel und Palästina vorwegnehmen wird; das Gericht zieht des Weiteren in Betracht, dass die Mauer und das mit ihr in Zusammenhang stehende Regime ,, ein ’fait accompli’ vor Ort schaffen werden, das dauerhaft bestehen bleiben könnte, in diesem Falle ... würde (der Bau der Mauer) einer de facto Annexion gleichkommen.’’

Das Gericht stellt fest, dass die Route, die für die Mauer gewählt wurde, vor Ort den illegalen Maßnahmen Ausdruck verleiht, die von Israel eingeleitet wurden, und vom Sicherheitsrat hinsichtlich Jerusalems und der Siedlungen verurteilt wurden und dass die Route weitere Veränderungen in der demographischen Zusammensetzung der besetzten Gebiete nach sich ziehen wird. Es gelangt zu der Auffassung, dass der ,,Bau der Mauer, zusammen mit den Maßnahmen, die bereits zuvor ergriffen wurden, das palästinensische Volk daran hindert, sein Recht auf Selbstbestimmung auszuüben und von daher einen Bruch der Verpflichtungen Israels darstellt, dieses Recht zu achten.’’

Das Gericht zieht die Information in Betracht, die ihm bezüglich des Einflusses des Baus der Mauer auf das tägliche Leben der Einwohner der besetzten palästinensischen Gebiete vorgelegt wurden (Zerstörung oder Requirierung von Privateigentum, Beschränkung der Bewegungsfreiheit, Konfiszierung landwirtschaftlich genutzter Flächen, Abschneiden von Wasserressourcen etc.).Es kommt zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer und das mit ihm in Zusammenhang stehende Regime den relevanten Bedingungen der Haager Bestimmungen von 1907 und der Vierten Genfer Konvention widersprechen, dass sie die Bewegungsfreiheit der Einwohner des Gebietes einschränken, die im Internationalen Abkommen über Zivile und Politische Rechte garantiert wird und dass sie den betroffenen Personen die Ausübung des Rechts auf Arbeit, auf Gesundheit, auf Erziehung und einen angemessenen Lebensstandard, wie im Internationalen Abkommen für Ökonomische, Soziale und Kulturelle Rechte und in der Konvention der Rechte des Kindes niedergelegt, verweigern. Zum Schluss kommt das Gericht zu der Auffassung, dass dieser Bau und das mit ihm in Zusammenhang stehende Regime zusammen mit der Errichtung von Siedlungen die Tendenz in sich tragen, die demographische Zusammensetzung in den besetzten palästinensischen Gebieten zu verändern und damit der Vierten Genfer Konvention und den relevanten Sicherheitsratsresolutionen widersprechen.

Das Gericht bezieht in seine Betrachtung ein, dass humanitäres Recht und Instrumente zur Umsetzung der Menschenrechte Klauseln oder Einschränkungen enthalten, auf die man sich von Seiten des Staates berufen kann, unter anderen in Fällen, in denen militärische Erfordernisse, nationales Sicherheitsbedürfnis oder die öffentliche Ordnung dies erfordern.

Das Gericht stellt fest, dass es nicht der Überzeugung ist, dass der Verlauf, den Israel für die Mauer gewählt hat, notwendig war, um den Sicherheitsinteressen zu entsprechen und da keine dieser Klauseln anwendbar ist, kommt es zu dem Schluss, dass der Bau der Mauer ,,Verletzungen diverser Verpflichtungen durch Israel darstellt, denen es nach dem anzuwendenden internationalen humanitären Recht und den Instrumenten der Menschenrechte unterworfen ist’’.

Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass sich Israel nicht auf das Recht auf Selbstverteidigung berufen kann ... Das Gericht kommt zu dem Ergebnis, dass der Bau der Mauer und das damit in Zusammenhang stehende Regime internationalem Recht widersprechen.


Rechtliche Konsequenzen der festgestellten Verletzungen


Das Gericht unterscheidet zwischen den rechtlichen Konsequenzen dieser Verletzungen für Israel und für andere Staaten.

In Bezug auf die oben stehenden Ausführungen kommt das Gericht zu dem Ergebnis, dass Israel das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung und seine Verpflichtungen nach humanitärem Recht und den Bestimmungen der Menschenrechte anerkennen muss. Israel muss die Verstöße gegen seine internationalen Verpflichtungen, die der Bau der Mauer in den besetzten palästinensischen Gebieten darstellt, beenden und muss daher unverzüglich die Bauarbeiten an der Mauer einstellen und die Teile dieses Bauwerks abbauen, die in den besetzten palästinensischen Gebieten liegen und unverzüglich alle Gesetze und Erlasse, die in Hinblick auf den Bau der Mauer und die Errichtung der damit zusammenhängenden Ordnung erlassen wurden, aufheben oder außer Kraft setzen... Israel muss Entschädigung für jeglichen Schaden zahlen, der natürlichen oder juristischen Personen durch den Bau der Mauer zugefügt wurde.

In Bezug auf die rechtlichen Konsequenzen für andere Staaten, kommt das Gericht zu dem Schluss, dass alle Staaten verpflichtet sind, die illegale Situation, die Ergebnis des Baus der Mauer ist, nicht anzuerkennen und keine Hilfe zu leisten, die die Situation, die durch den Mauerbau geschaffen wurde, aufrechterhält. Das Gericht ist darüber hinaus der Auffassung, dass alle Staaten verpflichtet sind, in Respektierung der Charta der Vereinten Nationen und des internationalen Rechts, jedes Hindernis, das als Ergebnis des Baus der Mauer für die Ausübung des Selbstbestimmungsrechtes des palästinensischen Volkes besteht, beseitigt wird.
Hinzu kommt, dass alle Unterzeichnerstaaten der Vierten Genfer Konvention verpflichtet sind, in Respektierung der Charta und des internationalen Rechts, sicherzustellen, dass Israel sich in Einklang mit dem internationalen humanitären Recht, wie es in der Konvention dargelegt ist, verhält.

Schließlich ist das Gericht der Ansicht, dass die Vereinten Nationen und besonders die Generalversammlung und der Sicherheitsrat darüber beraten sollten, welche Schritte erforderlich sind, um die illegale Situation, die durch den Bau der Mauer und das damit in Zusammenhang stehende Regime entstanden ist, zu beenden; das vorliegende Gutachten sollte dabei in angemessener Weise Berücksichtigung finden.

Das Gericht schließt seine Ausführungen mit dem Hinweis, dass der Bau der Mauer in einen breiteren Kontext gestellt werden muss. In dieser Hinsicht stellt das Gericht fest, dass Israel und Palästina ,,verpflichtet sind, die Regeln des internationalen humanitären Rechts ohne jeden Vorbehalt einzuhalten’’. Nach Auffassung des Gerichts kann die tragische Situation in der Region nur beendet werden, wenn alle relevanten Beschlüsse des Sicherheitsrates nach bestem Wissen und Gewissen umgesetzt werden. Das Gericht lenkt die Aufmerksamkeit der Generalversammlung auf die ,,Notwendigkeit ... Anstrengungen zu unternehmen, um so schnell wie möglich auf der Grundlage internationalen Rechts eine Verhandlungslösung für die ungelösten Probleme zu ereichen und einen palästinensischen Saat zu errichten, der Seite an Seite mit Israel und seinen anderen Nachbarn existiert, und Frieden und Sicherheit für alle in der Region bringt’’.

Englischer Volltext des Gutachtens: www.icj-cij.org/icjwww/idocket/imwp/imwpframe.htm 
Quelle

Documents and Reports - Westbank + Gaza  Documents List | The World Bank >>>

West Bank and Gaza - Improving governance and reducing corruption (Vol. 2) (Arabic) | The World Bank

West Bank and Gaza - Improving Governance and Reducing Corruption

Interactive map: Revisiting Gaza’s 45km desolation road >>>

Understand the Israeli – Palestinian Apartheid In 11 Images - Ahmed Naguib >>>

vp-olive-harvest-final-2013-10-10

 

Alle 30 Artikel der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte >>>

Oslo-Friedensprozess

Als der Nahe Osten auf Frieden hoffte - Vor 20 Jahren wurde in Washington das israelisch-palästinensische Friedensabkommen unterzeichnet - Peter Philipp - Nach monatelangen Geheimverhandlungen in Oslo erreichten Israelis und Palästinenser vor zwei Jahrzehnten etwas, was damals für undenkbar gehalten wurde: Beide Seiten erklärten ihre grundsätzliche Bereitschaft, den Konflikt friedlich beizulegen. Die Protagonisten bekamen dafür den Friedensnobelpreis. >>>

 

Oslo-Friedensprozess - Wikipedia >>>

Interimsabkommen über das Westjordanland und den Gazastreifen – Wikipedia >>>

Wortlaut der Abkommen auf englisch inklusive der Anhänge (Landkarten!) auf der Website des israelischen Außenministeriums >>>

UNO - Goldstone Bericht - Dokumentation >>>

amnesty international Deutschland - Länderberichte

Dokument der nationalen Einigung

Road Map

30. April 2003

Auszüge aus der "Erklärung von Beirut"

28. März 2002

Die Resolution 1397 des UN-Sicherheitsrates (Wortlaut

13. März 2002

Tenet-Vorschläge für eine Waffenruhe

13. Juni 2001

Der ägyptisch-jordanische Friedensplan

15. Mai 2001

Die Empfehlungen des Mitchell-Report

05. Mai 2001

Unabhängigkeitserklärung des Staates Israel von 1948

Weitere Dokumente in deutscher Übersetzung: 17. September 2002 - Kommuniqué des Nahost-Quartetts (“Friedensfahrplan)

Plan Dalet – Wikipedia

Plan Dalet: the Conquest of Palestine and Expulsion of the Palestinians

Balfour-Erklärung

Mc-Mahon Memorandum

Zitate

MacMahon-Hussain Briefwechsel vom 24.10.1915


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Sykes-Picot Abkommen vom 16. Mai 1916


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Balfourdeklaration vom 2. November 1917


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Palästina unter Britischem Mandat vom 24. Juli 1922


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Camp-David Abkommen vom 17. September 1978

Das Sharm El-Sheikh Memorandum vom Dezember 1999 [.pdf-Datei, englisch]

The Palestine Mandate - 1922

The Mitchell Report

Foundations of Civil and Political Rights in Israel and the Occupied Territories - Mag. Dr. Iur. Yvonne Schmidt

If Americans Knew - what every American needs to know about Israel/Palestine

Uri Avnery: 101 neue Thesen Wahrheit gegen Wahrheit
Ein Gush Shalom-Dokument zum israelisch-palästinensischen Konflikt (11. Juni 2004)

"Die Mehrheit der Kinder ist schwer psychisch gestört, traumatisiert" - Ein Unicef-Bericht und eine Reportage der ARD zur Situation palästinensischer Kinder in der Westbank und im Gazastreifen (28. Juni 2004)

Gutachten des IGH: Mauer ist illegal - Der Internationale Gerichtshof in Den Haag verurteilt den israelischen Mauerbau -
Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur israelischen Mauer

Die Genfer Initiative - Das Genfer Abkommen

Israel-Palästina: "Die Logik des Friedens erfordert Kompromissbereitschaft" / Israel-Palestine: "The logic of peace requires compromise" Die Genfer Vereinbarung im Wortlaut (englisch) / The Geneva Accord (verbatim) (30. Oktober 2003)

Bericht des Generalsekretärs der UNICEF über die Ereignisse in Dschenin und anderen palästinensischen Städten

Amnesty spricht von Hinrichtungen - Zu den Vorgängen im Lager Deschenin

Die UN und der Nahostkonflikt

Israelische Sperranlagen (Westjordanland)

Gutachten des Internationalen Gerichtshofs in Den Haag zur israelischen Mauer

Resolution: Israel/Palästina, und die Rolle Deutschlands - - International Ärzte gegen den Atomkrieg

Spiel ohne Grenzen: Die israelische Trennmauer und ihre völkerrechtlichen Konsequenzen (Februar 2004)
Zum Schutz der eigenen Bevölkerung baut Israel eine Trennmauer. Diese schneidet beträchtliche Teile der besetzten Westbank ab, was faktisch die Annexion dieser Gebiete bedeutet. Sie beraubt Hunderttausende von PalästinenserInnen ihrer wirtschaftlichen Lebensgrundlagen und schränkt ihre zuvor schon prekäre Bewegungsfreiheit weiter ein. Dies kommt einer kollektiven Bestrafung der palästinensischen Zivilbevölkerung gleich.
Menschenrechtsreport, 26 Seiten
pdf-Dokument, 26 Seiten (01-04-049)

 

"Handel gegen den Frieden - Wie Europa zur Erhaltung illegaler israelischer Siedlungen beiträgt". (pdf)

Der Bericht empfiehlt der EU eine Reihe von konkreten Maßnahmen, die bisherige Politik zu verlassen und die Einhaltung des Völkerrechts zur Grundlage einer geänderten EU-Politik zu machen - was konkrete Maßnahmen bezüglich der israelischen Siedlungen im Westjordanland zur Folge hätte ( s. Seite 30f.). Nach diesem Bericht importiert die Europäische Union  fünfzehn mal mehr aus Israels illegalen Siedlungen in den besetzten palästinensischen Gebieten als von Palästinensern selbst.


Medico international kommentiert das Dokument u.a. so: "Unter den Siedlungsgütern, die in Europa verkauft werden, befinden sich vor allem Datteln, Weintrauben, Zitrusfrüchte, Kräuter, Wein, Kosmetikprodukte von Ahava, einige der Kohlensäure-Besprudelungsgeräte von Soda Stream sowie einige der Plastik-Gartenmöbel, welche von Keter produziert werden. Produkte aus den Siedlungen des Westjordanlandes werden im Kontext von Häuserabrissen, Landbeschlagnahmung und militärischer Besetzung produziert.

Deshalb fordern die Organisationen die europäischen Regierungen auf endlich der Rhetorik der Siedlungsverurteilung Taten folgen lassen und zumindest zu gewährleisten, dass Konsumenten informierte Entscheidungen über diese Produkte in den Läden treffen können. Dies ist nichts weiter als das Einhalten von Europäischem und Internationalem Recht."


http://www.medico.de/themen/menschenrechte/nahost/dokumente/eu-importiert-15-mal-mehr-von-illegalen-israelischen-siedlungen-als-von-palaestinensern-enthuellt-neuer-bericht-/4324/


Das Dokument vom Oktober 2012 liegt nun auch in deutscher Sprache vor und hat bereits in etlichen Ländern für sehr viel Aufsehen gesorgt. - Clemens Ronnefeldt, Referent für Friedensfragen beim deutschen Zweig des Internationalen Versöhnungsbundes >>>

 

Stopp der Siedlungsaktivitäten - Kommission des UN-Menschenrechtsrats fordert sofortiges Ende der Besatzungspolitik. Die Regierung in Jerusalem verweigert Kooperation. -  Andreas Zumach - Die Kommission wirft Israel auch vor, Palästinenser aus ihren angestammte Wohngegenden zu vertreiben: „Die Absicht hinter Gewalt und Einschüchterung gegenüber Palästinensern besteht darin, die lokale Bevölkerung von ihrem Land zu vertreiben, damit die Siedlungen ausgeweitet werden können“, erklärte Kommissionsmitglied Unity Dow (Botswana).
Israel kritisierte den Bericht als „kontraproduktiv“. Nur „direkte Verhandlungen ohne Vorbedingungen“ könnten alle bestehenden Probleme zwischen Israel und den Palästinensern lösen, einschließlich des Siedlungsproblems, erklärte die israelische UN-Mission in Genf.
Artikel 49 der Genfer Konvention - Dieser Position widersprach die Kommissionsvorsitzende Chanet entschieden und erklärte „in Übereinstimmung mit Artikel 49 der Genfer Konvention“ müsse „Israel alle Siedlungsaktivitäten ohne Vorbedingungen einstellen“. Die Siedlungspolitik sei verbunden mit der Vertreibung von Menschen, wie sie in die Zuständigkeit des Internationalen Strafgerichtshofes (IStGH) in Den Haag falle, erklärte Chanet. Seit Jahren mache sich Israel einer „systematischen und alltäglichen Diskriminierung des palästinensischen Volkes“ schuldig. >>>

 

UN-Experten fordern Siedler-Rückzug - Vom UN-Menschenrechtsrat beauftrage Experten fordern ein Ende der jüdischen Siedlungen im Palästinensergebiet. Die Siedler müssten die Gebiete räumen. Im Auftrag des UN-Menschenrechtsrats tätige Experten haben den sofortigen Rückzug aller israelischen Siedler aus den besetzten Palästinensergebieten gefordert. Israel müsse einen Stopp „aller Siedlungsaktivitäten“ erklären, hießt es in einem am Donnerstag in Genf veröffentlichten Bericht der Gruppe unabhängiger Experten. Israel wies den Bericht umgehend als „voreingenommen“ und „kontraproduktiv“ zurück. „Eine große Zahl von Menschenrechten der Palästinenser“ werde in verschiedenster Weise durch die Besiedlung verletzt, hieß es in dem Bericht. Nach Artikel 49 der vierten Genfer Konvention sei Israel verpflichtet, „ohne Vorbedingungen“ die Siedlungsaktivität zu beenden.
Der Menschenrechtsrat hatte vor einem knappen Jahr angekündigt, die Auswirkungen der israelischen Siedlungspolitik auf die Rechte der Palästinenser einer Sonderprüfung zu unterziehen. Israel hatte darauf am Dienstag für einen Eklat in Genf gesorgt, als es die ihm gewidmete Sitzung des UN-Menschenrechtsrats boykottierte. Der Bericht untergrabe „die Bemühungen, eine Lösung im israelisch-palästinensischen Konflikt zu finden“, hieß es in einer Erklärung des israelischen Außenministeriums. Israel gehört nicht zu den 47 Mitgliedern des Menschenrechtsrats. Es hat aber wie jeder der 193 Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen die Pflicht, an einer „Allgemeinen Regelmäßigen Prüfung“ (UPR) durch den Rat teilzunehmen. Dieser Prozedur hatte sich bisher seit ihrer Einführung im Jahr 2007 noch kein Land entzogen. >>>

 

Weitere Meldungen >>>

UNO Resolutionen

Um die Resolutionen langfristig erreichbar zu machen, sind oft mehrere Quellen angegeben.

Pressemitteilungen | Websites | Datenbank

 

Resolution 181 vom 29. November 1947 (66 KB)
Resolution 181
UNO Resolution 181 (II)
Resulution 181 - deutsche Übersetzung

Resolution 194 der UNO-Vollversammlung (11/12/48) -  im Zuge des Unabhängigkeitskrieges über das neu entstandene Problem der palästinensischen Flüchtlinge.
Resolution 194 vom 11. Dezember 1948 (74 KB)
UNO Resolution 194  (Englisch)
UNO Resolution 194  (Deutsch)
UNO Resolution 194 (Deutsch)

Resolution 242 des UNO-Sicherheitsrates (22/11/67) fordert den Rückzug der israelischen Truppen aus (den)* im Sechstagekrieg 1967 besetzten Gebieten und räumt jedem Staat in der Region das Recht ein, innerhalb sicherer und anerkannter Grenzen in Frieden zu leben.
Resolution 242 vom 22. November 1967 (67 KB)
UNO Resolution 242 http://daccess-dds-ny.un.org/doc/RESOLUTION/GEN/NR0/240/94/IMG/NR024094.pdf (Englisch)
UNO Resolution 242 Deutsch             
UNO Resolution 242
Deutsch
Resolution 242

Resolution 338 des UNO-Sicherheitsrates (22/10/73), die während des Yom-Kippour-Krieges beschlossen wurde, fordert alle Parteien zu einem Waffenstillstand und zu Verhandlungen auf der Grundlage der Resolution 242 des Sicherheitsrates auf.
UNO Resolution 338
UNO Resolution 338 Deutsch      
UNO Resolution 338 Deutsch

 Resolution 338 vom 21. Oktober 1973 (61 KB)

 Resolution 425 vom 19. März 1978 (66 KB)

Resolution 1322 des UNO-Sicherheitsrates (07/10/00) verurteilt vor dem Hintergrund der neuen Intifade jede Form von Gewalt, und insbesondere die exzessive Gewaltanwendung gegen die Palästinenser.
UNO Resolution 132  (Englisch)
UNO Resolution 132 (Deutsch)

 Resolution 1397 vom 12. März 2002 (65 KB)

 Resolution 1402 vom 30. März 2002 (65 KB)

 Resolution 1403 vom 4. April 2002 (54 KB)

 Resolution 1405 vom 19. April 2002 (64 KB)

 Resolution 1435 vom 24. September 2002 (66 KB)

Resolution 1544 vom 19. Mai 2004 (64 KB)
Resolution 1544

 Resolution 1850 vom 16. Dezember 2008 (21 KB)

Resolution 1860 vom 08. Januar 2009 (23 KB)

Resolution 3237 vom 22. November 1974 (68 KB)

Resolution 3236 der UNO-Vollversammlung (22/11/74) wurde nach der Rede von Yasser Arafat vor der Vollversammlung der UNO in New York verabschiedet und erkennt die PLO als Vertreter des palästinensischen Volkes sowie als Hauptpartner im Friedensprozess an.
UNO Resolution 3236
UNO Resolution 3236   (Deutsch)
UNO Resolution 3236  Deutsch)

Resolution 3236 vom 22. November 1974 (66 KB)

Uno-Resolution (3379 vom 10.11.1975)



Resolution 3379
 

 

Resolution ES-10/16 vom 04. April 2007 (28 KB)

Resolution S-1/Res.1 vom 13. Juli 2006 (64 KB)

Resolution ES-10/15 vom 02. August 2004 (24 KB)

 

 

UNO - Dokumente des Sicherheitsrates in deutscher Übersetzung - 2003

S/2003/980 (14. Oktober 2003): Die Lage im Nahen Osten, einschließlich der Palästina-Frage (Bau einer Mauer in den besetzten Gebieten durch Israel)

S/2003/891 (16. September 2003): Die Lage im Nahen Osten, einschließlich der Palästina-Frage (Resolutionsentwurf (wegen Veto nicht verabschiedet) gegen die mögliche Ausweisung von Jassir Arafat))

S/2003/529 (7. Mai 2003): Die Situation zwischen Israel und Palästina ("Fahrplan" für eine Zwei-Staaten-Lösung des israelisch-palästinensischen Konflikts)
 

UNO - Dokumente des Sicherheitsrates in deutscher Übersetzung - 2002

S/2002/1385 (19. Dezember 2002): Die Situation im Nahen Osten einschließlich der Palästinafrage (Tötung von Mitarbeitern der Vereinten Nationen durch Israel)

Die Jahre
2000 | 1999 | 1998 | 1997 | 1996 | 1995

S/RES/338 (22. Oktober 1973): Die Situation im Nahen Osten (Aufforderung zur sofortigen Feuereinstellung und zur Durchführung der Resolution 242 des Sicherheitsrats)

S/RES/242 (22. November 1967): Die Situation im Nahen Osten (Grundsätze eines gerechten und dauerhaftenn Friedens im Nahen Osten)
 

Resolution der Generalversammlung - verabschiedet 29.11.1947 "Die künftige Regierung Palästinas" (pdf Datei)

Weitere Resolutionen u.a. der UNO-Vollversammlung  finden Sie über die UNO-Webseite Question of Palestine.    Quelle

UNO-Berichterstatter Ziegler verteidigt Palästina-Bericht

UNO-Generalsekretär Kofi Annan: "Niemand kann ihnen den Frieden aufzwingen" - Erklärung zum Internationalen Tag der Solidarität mit dem palästinensischen Volk [mehr...]


Widerstandsrecht gegen die Besatzung

.... Er beschreibt den passiven Widerstand gegen die Besatzung und geht schließlich darauf ein, dass der bewaffnete Widerstand der Palästinenser keineswegs „Terrorismus“ ist, sondern durch die Generalversammlung der Vereinten Nationen legitimierter Widerstand gegen eine Kolonialmacht.

„Die Generalversammlung der Vereinten Nationen hat bei mehreren Gelegenheiten das Recht von kolonialisierten Völkern, und insbesondere Palästinensern bestätigt, sich mit ‚allen verfügbaren Mitteln, besonders auch dem bewaffneten Kampf‘ zu widersetzen (2). Die UNO-Generalversammlung hatte außerdem erklärt, sie ‚verurteile scharf alle Regierungen, die das Recht auf Selbstbestimmung und Unabhängigkeit von Menschen unter kolonialer und ausländischer Herrschaft sowie Unterjochung durch Fremde nicht anerkennen, insbesondere dem Kampf der Menschen von Afrika und des palästinensischen Volkes‘ (3).   Quelle



(2) UNGA (1978) ‘Resolution A/RES/33/24 ‘Importance of the universal realization of the right of peoples to self-determination and of the speedy granting of independence to colonial countries and peoples for the effective guarantee and observance of human rights’, 29 November, online: https://unispal.un.org/DPA/DPR/unispal.nsf/0/D7340F04B82A2CB085256A9D006BA47A 

(3) UNGA (1974) ‘Importance of the universal realization of the right of peoples to self-determination and of the speedy granting of independence to colonial countries and peoples for the effective guarantee and observance of human rights’, A/RES/3246 (XXIX), 29 November, online: https://unispal.un.org/DPA/DPR/unispal.nsf/0/C867EE1DBF29A6E5852568C6006B2F0C 


Dokumente der Generalversammlung der Uno  in deutscher Übersetzung:

A/RES/55/209 (20. Dezember 2000): Ständige Souveränität des palästinensischen Volkes in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems und der arabischen Bevölkerung des besetzten syrischen Golan über ihre natürlichen Ressourcen

A/RES/55/134 (8. Dezember 2000): Der besetzte syrische Golan

A/RES/55/133 (8. Dezember 2000): Israelische Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems beeinträchtigen

A/RES/55/132 (8. Dezember 2000): Israelische Siedlungen in dem besetzten palästinensischen Gebiet einschließlich Jerusalems und in dem besetzten syrischen Golan

A/RES/55/131 (8. Dezember 2000): Anwendbarkeit des Genfer Abkommens vom 12. August 1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten auf das besetzte palästinensische Gebiet einschließlich Jerusalems und die anderen besetzten arabischen Gebiete

A/RES/55/130 (8. Dezember 2000): Tätigkeit des Sonderausschusses zur Untersuchung israelischer Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber der besetzten Gebiete beeinträchtigen

A/RES/55/129 (8. Dezember 2000): Universität Jerusalem (El Kuds) für Palästinaflüchtlinge

A/RES/55/128 (8. Dezember 2000): Grundbesitz von Palästinaflüchtlingen und daraus erwachsendes Einkommen

A/RES/55/127 (8. Dezember 2000): Tätigkeiten des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten

A/RES/55/126 (8. Dezember 2000): Von den Mitgliedstaaten angebotene Zuschüsse und Stipendien für die Hochschul- und Berufsbildung von Palästinaflüchtlingen

A/RES/55/125 (8. Dezember 2000): Infolge der Feindseligkeiten vom Juni 1967 und späterer Feindseligkeiten vertriebene Personen

A/RES/55/124 (8. Dezember 2000): Arbeitsgruppe zur Frage der Finanzierung des Hilfswerks der Vereinten Nationen für Palästinaflüchtlinge im Nahen Osten

A/RES/55/123 (8. Dezember 2000): Hilfe für Palästinaflüchtlinge

A/RES/55/87 (4. Dezember 2000): Das Recht des palästinensischen Volkes auf Selbstbestimmung

A/RES/55/55 (1. Dezember 2000): Friedliche Regelung der Palästinafrage

A/RES/55/54 (1. Dezember 2000): Besonderes Informationsprogramm der Sekretariats-Hauptabteilung Presse und Information über die Palästinafrage

A/RES/55/53 (1. Dezember 2000): Sekretariats-Abteilung für die Rechte der Palästinenser

A/RES/55/52 (1. Dezember 2000): Ausschuss für die Ausübung der unveräußerlichen Rechte des palästinensischen Volkes

A/RES/181 (II) (29 November 1947): Die künftige Regierung Palästinas

 

Resolutionen der 10. Notstandssondertagung in deutscher Übersetzung:

A/RES/ES-10/14 (8. Dezember 2003): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/RES/ES-10/13 (21. Oktober 2003): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/ES-10/L.12 (19. September 2003): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet (Korrigendum)

A/RES/ES-10/10 (14. Mai 2002): Zehnte Notstandssondertagung: Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/RES/ES-10/9 (24. Dezember 2001): IIlegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/RES/ES-10/8 (24. Dezember 2001): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/RES/ES-10/7 (20. Oktober 2000): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet

A/RES/ES-10/2 (5. Mai 1997): Illegale israelische Maßnahmen im besetzten Ost-Jerusalem und in dem übrigen besetzten palästinensischen Gebiet
 

NOTE: a large number of documents can be accessed via UNISPAL, the UN information system on Palestine

General Assembly Resolution 181 - 29 Nov 1947
Partition plan

General Assembly Resolution 194 - 11 Dec 1948
"Right of return"

General Assembly Resolution 273 - 11 May 1949
Admission of Israel to the United Nations

Security Council Resolution 242 - 22 Nov 1967

338 (1973) of 22 October 1973

United Nations Security Council Resolution 338

Security Council Resolution 425 - 19 Mar 1978

Resolution 425 des UN-Sicherheitsrates – Wikipedia

United Nations Security Council Resolution 509 - Wikipedia

Security Council Resolution 509  - 6 Jun 1982

Security Council Resolution 1397 - 12 Mar 2002

 

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